Hallo Maddi,
sie haben bereits viele wichtige Hinweise erhalten. Für Eltern, bei denen Kindererziehungszeiten sowohl bei einem Elternteil in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch dem anderen Elternteil in der späteren Versorgung berücksichtigt werden können, empfehlen wir zusätzlich, vor Abgabe einer Erklärung sich auch mit der zuständigen Personaldienststelle in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung
Super, vielen Dank schon mal für die Antworten! Gerne hätte ich mich persönlich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, die online Terminvereinbarung an meinem Ort weist allerdings keinen einzigen freien Termin aus, deswegen auch die Frage hier.
Wenn ich es richtig verstanden habe, entstehen mir nur zwei Monate „Rentenlücke“, da unser kleiner am 04. geboren ist und die angerissenen Monate als ganze Monate der Rente angerechnet werden. In Summe bin ich von 04.05. - 04.08. in Elternzeit. Mai und August zählen voll in die Rente, nur Juni und Juli sind rentenmindernd. Da im Juli meine Frau wieder arbeiten geht und ich mich dann vorrangig um den Kleinen kümmere, müsste ich zumindest für diesen Monat einen Antrag zur Berücksichtigung von Erziehungszeiten stellen. Wo/wie kann ich den einreichen?
Dann würde ich nur den Juni „verlieren“ oder würden Sie einfach gar nichts machen, da es sich um so kleine Beträge handelt?
VG
Super, vielen Dank schon mal für die Antworten! Gerne hätte ich mich persönlich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, die online Terminvereinbarung an meinem Ort weist allerdings keinen einzigen freien Termin aus, deswegen auch die Frage hier.
Wenn ich es richtig verstanden habe, entstehen mir nur zwei Monate „Rentenlücke“, da unser kleiner am 04. geboren ist und die angerissenen Monate als ganze Monate der Rente angerechnet werden. In Summe bin ich von 04.05. - 04.08. in Elternzeit. Mai und August zählen voll in die Rente, nur Juni und Juli sind rentenmindernd. Da im Juli meine Frau wieder arbeiten geht und ich mich dann vorrangig um den Kleinen kümmere, müsste ich zumindest für diesen Monat einen Antrag zur Berücksichtigung von Erziehungszeiten stellen. Wo/wie kann ich den einreichen?
Dann würde ich nur den Juni „verlieren“ oder würden Sie einfach gar nichts machen, da es sich um so kleine Beträge handelt?
VG
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