Dem Beitrag von --//-- kann nur zugestimmt werden. Setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung damit man Ihnen ohne großen Zeitverlust weiterhelfen kann
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Dem Beitrag von --//-- kann nur zugestimmt werden. Setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung damit man Ihnen ohne großen Zeitverlust weiterhelfen kann
Hallo brudakalle,
anbei sende ich Ihnen noch eine weitere Info:
Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe während der Teilnahme an der Rehabilitationsleistung.
Die Haushaltshilfe als ergänzende Leistung wird erbracht, wenn Ihnen wegen der Teilnahme an der Rehabilitationsleistung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Voraussetzung ist dabei ferner, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht oder nur teilweise (zum Beispiel an den Wochenenden, am Feierabend) weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Sofern Sie den Haushalt auch bisher schon nur teilweise geführt hat - etwa weil er ganz oder halbtags berufstätig ist -, kommt eine Haushaltshilfe nur insoweit in Betracht, als Ihre Leistung entfällt und auch nur, wenn eine andere im Haushalt lebende Person im Rahmen des Zumutbaren diesen Teil der Haushaltsführung nicht übernehmen kann.
Eine Kostenerstattung ist für Ehepartner sowie Ersatzkräfte, die mit dem Leistungsberechtigten bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, ausgeschlossen. In Betracht kommen hier allenfalls eine Erstattung von Verdienstausfall und / oder Fahrkosten.
Der Verdienstausfall ist in der Regel nur in Höhe des nachgewiesenen Netto-Verdienstausfalles zu erstatten. Dabei ist der Erstattungsbetrag jedoch grundsätzlich auf die geltenden Höchstbeträge für eine nicht oder nicht bis zum 2. Grad mit dem Leistungsberechtigten verwandte oder verschwägerte Ersatzkraft zu begrenzen.
Für konkret Fragen zu Ihrem Fall steht neben Ihrem Rentenversicherungsträger auch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot Ihnen zur Seite.
Unter der Internetseite
http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm
ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.
So ein Quatsch! Was soll @brudakalle denn sonst tun, wenn sie niemanden hat, der sich um die Kinder kümmert? Auf die (vermutlich dringende) Reha verzichten? Wenn ein Kind bei einer Tagesmutter oder einer Kita untergebracht ist, ist es auch bei einer "fremden" Person. Sie haben ja eine blühende Fantasie... Sicherlich ist es nicht einfach, die Kinder in der Obhut einer "fremden" Person zu wissen. Diese kann man sich aber vorher mal ansehen. Und es müßte doch zumindest eine Bekannte oder Freundin oder Nachbarin geben, die nach der Arbeit auch mal nach den Kindern sehen kann. Als letzte Alternative bleibt der Vater, der seinen Verdienstausfall bis zu einer bestimmten Höchstgrenze bezahlt bekommt. Mal abgesehen davon sollte man sich VOR einem Reha-Antrag auch in dieser Hinsicht schon Gedanken machen, wenn man 2 kleine Kinder hat. Dann wäre es möglich, daß man dies gleich mit dem RV-Träger klärt (z.B. "Ich kann nur von dann - dann an einer Reha-Maßnahme teilnehmen, weil ich dann eine Betreuungsperson für die Kinder habe.") Leider ist hinterher das Problem immer schwerer zu lösen.Für die Dauer der Reha steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, wenn sich niemand anderes um die Kinder kümmern kann. Sie sollten eine solche HH umgehend beantragen. Diese HH ist mit den Vordrucken G581-G585 (Informationsblatt G580) zu beantragen. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de>Formulare>Rehabilitation>ergänzende Formulare zur Rehabilitation können Sie sich die Vordrucke herunterladen oder bei Ihrem RV-Träger anfordern. Es gibt Pflegekräfte/Haushaltshilfen über caritative Stellen, z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Innere Mission oder über HH-Firmen. Die DRV übernimmt dann diese Kosten bis zu einem festgesetzten Stundenbetrag. Näheres können Sie dem Merkblatt G580 entnehmen. Viel Erfolg mit Ihrer Reha!Caritative Hilfen, gestellte Haushaltshilfen ?? Eine fremde Haushaltshilfe die für die Kinder sorgen soll ( 3 und 6 Jahre) Na danke auch. Die Versicherte ist in Reha und die Kinder sind unterversorgt, werden geschlagen oder missbraucht. Keinen Fremden würde ich meine Kinder überlassen.
Caritative Hilfen, gestellte Haushaltshilfen ?? Eine fremde Haushaltshilfe die für die Kinder sorgen soll ( 3 und 6 Jahre) Na danke auch. Die Versicherte ist in Reha und die Kinder sind unterversorgt, werden geschlagen oder missbraucht. Keinen Fremden würde ich meine Kinder überlassen.So ein Quatsch! Was soll @brudakalle denn sonst tun, wenn sie niemanden hat, der sich um die Kinder kümmert? Auf die (vermutlich dringende) Reha verzichten? Ganz genau !! Wenn ein Kind bei einer Tagesmutter oder einer Kita untergebracht ist, ist es auch bei einer "fremden" Person. Sie haben ja eine blühende Fantasie... Betreuung mit anderen Kindern zusammen und nur ein paar Stunden (Vernachlässigung oder Missbrauch würde auffallen). Kann Ihnen reale Fälle aufzeigen. Sicherlich ist es nicht einfach, die Kinder in der Obhut einer "fremden" Person zu wissen. Diese kann man sich aber vorher mal ansehen. Genau, Tätern sieht man es an der Nasenspitze an, sind auch neue Ermitllungsmethoden der Polizei. Lachhaft !! Und es müßte doch zumindest eine Bekannte oder Freundin oder Nachbarin geben, die nach der Arbeit auch mal nach den Kindern sehen kann. Als letzte Alternative bleibt der Vater, der seinen Verdienstausfall bis zu einer bestimmten Höchstgrenze bezahlt bekommt. Einzigste Alternative ! Mal abgesehen davon sollte man sich VOR einem Reha-Antrag auch in dieser Hinsicht schon Gedanken machen, wenn man 2 kleine Kinder hat. Dann wäre es möglich, daß man dies gleich mit dem RV-Träger klärt (z.B. "Ich kann nur von dann - dann an einer Reha-Maßnahme teilnehmen, weil ich dann eine Betreuungsperson für die Kinder habe.") Gebe Ihnen Recht. Leider ist hinterher das Problem immer schwerer zu lösen.
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