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Frauenrente Jahrgang 1949

von Irene20.01.2009 | 09:52
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3 Antworten

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Bin Jahrgang 6.1949, habe 50 % Schwerbehinderung seit 2007. Kann ich mit 60 in Rente gehen und welcher Abschlag kommt infrage? Wartezeit 15 Jahre ist erfuellt. Vielen Dank.

3 Antworten

Rosannaam 20.01.2009 | 13:48
Weitere Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen = mindestens 35 (!) Versicherungsjahre weitere Voraussetzung für die Frauenaltersrente (neben der Wartezeiterfüllung von 15 Jahren) = ab vollendetem 40. Lebensjahr MINDESTENS 121 Kalendermonate PFLICHTBEITRÄGE! Haben Sie keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, bleibt Ihnen nur die Regelaltersrente mit 65 + 2 Monate. Sie haben doch mit Sicherheit schon Rentenauskünfte erhalten. Dort stehen sämtliche Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrenten drin und auch, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen oder nicht. Einfach dort mal nachsehen...
Brilleam 20.01.2009 | 15:38
Werte Rosanna, bei Jg. 6/1949: 65 Jahre plus 3 Monate für die Regelaltersrente!
Rosannaam 20.01.2009 | 16:43
Ja, sorry, ich bin in meiner Tabelle versehentlich in den Jahrgang 1948 "verrutscht. ;-))
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