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Experten-Antwort

Förderung Riesterrente trotz Rentenbezug

von Maria-Andrea 07.02.2024 | 14:05
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, versuche durch Recherche im Internet folgendes rauszukriegen und komme nicht wirklich weiter. Gehe am 01.06.24 in Altersvollrente für besonders langjährig Versicherte. Habe über 45 Jahre voll und nutze die Rente mit 63. Für mich geboren 08.01.1960 heißt das mit 64 Jahren und 4 Monate. Zahle in eine Riesterrente. Police (Abschluss 2003) stellt auf das damalige Rentenregelalter von 65 Jahren ab zum 01.02.2025. Wollte trotz Rentenbezugs ab 01.06.24 die Beiträge noch zahlen für die restlichen 8 Monte bis zum Riesterrentenbezug 01.02.2025. Habe aber was gelesen das die Förderberechtigung ( Steuerersparnis oder Zulage ) ab Altersrentenbezug wegfällt. Was heißt das konkret für mich ? Keine Zulage/Steuerermäßigung in 2024 ? Anteilige Zulage/Steuerermäßigung bis 05/24 ? Soll ich dann auch die Riesterrente ab 01.06.24 beziehen und nicht bis Vertragsende bezahlen ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2024 | 14:47

Hallo Maria-Andrea

 

Ich versuche mal ein paar Hinweise zu geben.

-> Riesterberechtigung (also grds. Mitgliedschaft in einem gesetzl. Rentensystem) ist erforderlich. Dies wird bei ihnen auch 2024 vorliegen, da diese Berechtigung nicht ganzjährig vorliegen muss um berechtigt zu sein. in 2025 wird diese Berechtigung evtl. nicht (mehr) vorliegen, es sei denn sie planen neben dem Rentenbezug noch zu arbeiten.

-> Individuelle Riestermodalitäten ab/nach Rentenbeginn beim der zust. Riesterversicherung (oder Bank) erfragen. Ggf. kann der Vertrag ab Altersrentenbeginn nicht weiter bespart werden.

-> Probeberechungen anfordern für Riesterrente ab 06/2024 bzw Riesterrente ab 02/2025

 

Weiterführende (mMn interessante) Infos:

=> https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/allgemein-altersvorsorge/riestern-bei-rentenbeginn-wie-lange-fliessen-zulagen

3 Antworten

Kein Steuerforum!am 07.02.2024 | 14:39
Steuerfragen beantwortet Ihnen das Finanzamt, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, wenn Sie Glück haben, auch der Anbieter Ihrer Riesterrente.
ThomasRam 07.02.2024 | 15:47
Das einfachste ist, Sie fragen direkt Ihren Riester-Renten-Versicherer. Möglicherweise erreichen Sie die Fördervoraussetzungen in 2025 nicht mehr. Eventuell können Sie bis zum maximalen Betrag für 2024 auf einmal einzahlen (ggf. vor Beginn der Altersrente). Sie können die Riesterrente ab Alter 60 auszahlen lassen, ggf. sogar mit Teilauszahlung von 20%. Alternativ können Sie die Versicherung einfach beitragsfrei stellen lassen bis zum ursprünglich geplanten Riester-Rentenstart. Siehe auch: https://www.riester-rente.net/foerderung/auszahlung/ https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/allgemein-altersvors… "Bis zu zwei Jahre rückwirkend haben Sparer Anspruch auf die staatliche Riester-Zulage. Das gilt auch, wenn sie mittlerweile in Rente sind." „Für die Zulageberechtigung ist es ausreichend, wenn die persönlichen Voraussetzungen im jeweiligen Beitragsjahr zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben.“
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