Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Maria-Andrea
Ich versuche mal ein paar Hinweise zu geben.
-> Riesterberechtigung (also grds. Mitgliedschaft in einem gesetzl. Rentensystem) ist erforderlich. Dies wird bei ihnen auch 2024 vorliegen, da diese Berechtigung nicht ganzjährig vorliegen muss um berechtigt zu sein. in 2025 wird diese Berechtigung evtl. nicht (mehr) vorliegen, es sei denn sie planen neben dem Rentenbezug noch zu arbeiten.
-> Individuelle Riestermodalitäten ab/nach Rentenbeginn beim der zust. Riesterversicherung (oder Bank) erfragen. Ggf. kann der Vertrag ab Altersrentenbeginn nicht weiter bespart werden.
-> Probeberechungen anfordern für Riesterrente ab 06/2024 bzw Riesterrente ab 02/2025
Weiterführende (mMn interessante) Infos:
=> https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/allgemein-altersvorsorge/riestern-bei-rentenbeginn-wie-lange-fliessen-zulagen
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