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Experten-Antwort

Freiberufler

von lEFTY04.09.2023 | 12:12
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo meine Frage: Wie werden die Beiträge berechnet?Meine Tochter hat sich Als Tätovierin Selbstständig gemacht! Und wird nach Umsatz bei der DRV berechnet! Das kann es ja wohl nicht sein! Den Umsatz ist nicht gleich gewinn! Es ist so; das grade eben die Kosten für Ihre Selbststängikeit sowie Ihr Lebensunterhalt decken kann! es kann doch wohl nicht sein, das ein junger Mensch, der alles reskirt um auf eigenen Beinen zu stehen, mit zuhohenbeiträge und fete Nachzahlungen gleich wider in den Ruin getrieben wird! Wie Kann das sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lEFTY,

 

ich bin etwas verwundert, dass Ihre Tochter in der selbständigen Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist. Das von ihr ausgeübte Gewerbe fällt eigentlich nicht unter die Personenkreise, die in der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind.

 

Oder hat Ihre Tochter einen Antrag auf Versicherungspflicht gestellt?

 

Unabhängig davon, nach welcher Vorschrift sie als selbständig Tätige versicherungspflichtig ist, muss sie im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den folgenden 3 Kalenderjahren grundsätzlich den sogenannten halben Regelbeitrag zahlen. Dieser beträgt im Jahr 2023 monatlich 315,74 Euro.

 

Sie kann aber auf Antrag auch den einkommensgerechten Beitrag zahlen. Maßgebend ist hier nicht der Umsatz, sondern das zu versteuernde Arbeitseinkommen. Dieses ist bei Beginn der Tätigkeit durch eine Bescheinigung des Steuerberaters oder durch eine gewissenhafte Selbsteinschätzung zu belegen. Später ist das Arbeitseinkommen aus den Einkommensteuerbescheiden anzusetzen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Königam 04.09.2023 | 12:41
Wer sagt denn, dass Beiträge nach dem Umsatz gezahlt werden müssen. Beruhigen Sie sich. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn. Erstmal vernünftig recherchieren, bevor man sich unnötig aufregt.
Abschlägeam 04.09.2023 | 12:53
Zu Beginn einer selbstständigen Beschäftigung liegt üblicherweise noch kein Einkommensteuerbescheid über die 'steuerpflichtigen Einnahmen' (Einnahmen minus Ausgaben) vor. Deshalb wird anhand der von Ihrer Tochter gemachten Schätzungen erst einmal vorläufig berechnet. Hat Ihre Tochter also zu hoch geschätzt oder (aus Unwissenheit?) doch den Umsatz angegeben, lässt sich das sicherlich mit der zuständigen DRV klären. Aber nur mit der, nicht hier im Forum!
Guter Ratam 04.09.2023 | 13:50
Hat sich denn Ihre Tochter ausreichend vorher über die Möglichkeiten informiert ? Freiwillige Versicherung, freiwillige Pflichtversicherung, Befreiung als Neueinsteiger für 3 Jahre, etc als Stichworte. Hier der Link dazu https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
KSCam 04.09.2023 | 16:36
Klar gesagt errechnet die DRV die Beiträge höchstens dann aus dem Umsatz (statt aus dem Gewinn) wenn die Selbstädige selbst "so blöd war" statt Ihres Gewinns den Umsatz anzugeben - sorry, und dann kann die DRV Sachbearbeitung nicht wirklich was dafür. Denn wenn die Daten nicht aus dem Steuerbescheid kommen, müssen Sie aus den eigenen Angaben/Schätzungen Ihrer Tochter kommen. Ist wieder mal eine Story, die einen RV Fachmann wenig überzeugt. Denn so wie geschrieben kann es eigentlich gar nicht sein - sieher auch meine Vorredner.
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