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Experten-Antwort

Freiberufler: Rentenansprüche aufgrund von Pflege der Partnerin?

von Ulrich14.05.2025 | 11:46
305 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich bin Freiberufler und pflege meine Partnerin (nicht verheiratet, GDB100, Pflegegrad 3) zuhause. Die Pflegeversicherung führt mich als allein pflegende Person. Die Pflege beansprucht mindesens 20 Stunden wöchentlich, weswegen ich meine Arbeitszeit erheblich reduziert habe auf derzeit max. 80 Std./Monat. Ich werde auch nach Ablauf des Projektes keine höhere Stundenzahl mehr erfüllen, eher weniger. Ich zahle derzeit freiwillig den monatlichen Mindestbeitrag in meine RV ein, möchte das aber wegen fehlender Einkünfte bald einstellen. Habe ich für die Pflege Ansprüche auf zusätzliche Rentenpunkte o.ä.? Ich habe einige Hinweise für Arbeitnehmer gefunden, für Freiberufler leider nichts. Vielen Dank für Ihre Antwort Ulrich B

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung hat. 

Ferner darf die Versicherungspflicht nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit der Pflegeperson von mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeschlossen sein. Hier spielt es allerdings keine Rolle, ob die Erwerbstätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder freiberuflich ausgeübt wird. 

Teilen Sie der Pflegekasse (Krankenkasse Ihrer Frau) umgehend mit, dass Sie die häusliche Pflege übernehmen, damit die Pflichtbeiträge durch die Krankenkasse für Sie gezahlt werden können. 

 

Durch diese Pflichtversicherung entfällt allerdings die Berechtigung zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Setzen Sie sich zur Beendigung der freiwilligen Versicherung mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. 

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1 Antworten

Das gehtam 14.05.2025 | 14:08
Klar haben Sie Anspruch auf Pflichtbeiträge durch die Pflegekasse, wenn Sie selber nicht mehr al 30 Stunden pro Woche arbeiten und pro Woche mindest 10 Stunden Pflegetätigkeit ausführen, verteilt auf mindestens 2 Tage. Dabei ist esv völlig egal. ob Sie freiberuflich oder als Angestellter arbeiten. Freiwillige Rentebeiträge dürfen Sie dann aber nicht mehr gleichzeitig zahlen.
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