Unterstellt, die 2. abhängige Beschäftigung üben Sie bei einem anderen Arbeitgeber aus, so sind Sie in dieser und in der selbständigen Tätigkeit in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn Sie jeweils nicht mehr als 400/Monat Euro verdienen.
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Unterstellt, die 2. abhängige Beschäftigung üben Sie bei einem anderen Arbeitgeber aus, so sind Sie in dieser und in der selbständigen Tätigkeit in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn Sie jeweils nicht mehr als 400/Monat Euro verdienen.
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