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Freiberufliche Tätigkeit bei altem Arbeitgeber in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

von Trainer09.11.2009 | 15:49
3403 Ansichten
3 Antworten
Ich werde in einem Jahr die Freistellungsphase der Altersteilzeit antreten. Mein Arbeitgeber hätte Interesse, mich ab und an für ein Seminar als freiberuflicher Trainer zu beschäftigen. Steht das im Wiederspruch zu der Möglichkeit einer erlaubten geringfügigen Beschäftigung von 400 Euro im Monat?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.11.2009 | 17:25

Hallo Trainer,

eine Nebentätigkeit/ Mehrarbeit während der Freistellungsphase bei dem Arbeitgeber, bei dem Altersteilzeit geleistet wird, ist sozialversicherungsrechtlich immer als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zu werten und führt zum Nichtvorliegen von Altersteilzeitarbeit im sozialrechtlichen Sinne. Die Höhe des mit der Nebentätigkeit/ Mehrarbeit erzielten Arbeitsentgeltes ist irrelevant.

Moderatoren-Antwortam 13.11.2009 | 11:46

Selbständige Tätigkeiten während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, die die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro monatlich übersteigen, sind dann unerheblich, wenn der Arbeitnehmer bereits in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeitarbeit diese selbständige Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt hat und der Umfang während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nicht ausgeweitet wird.

1 Antworten

Assdorfam 09.11.2009 | 16:07
Hallo Trainer, diese Frage stellte ich vor einem Jahr, als ich in die Freistellungsphase der ATZ eintrat, meinem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit. Nach zunächst bestehenden Unsicherheiten auf beiden Seiten wurde ich vom Arbeitsamt angeschrieben und mir wurde mit Hinweis auf bestehende Rechtslage beschieden, dass eine Arbeit unzulässig sei. Auch eine solche bis 400 €/Monat. Kopfschütteln kam erst recht auf, als mir mitgeteilt wurde, dass jedoch bei einem "anderen" Arbeitgeber ein monatlicher Verdienst bis 400 € zulässig sei.
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