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Freibeträge Grundsicherung - was bedeutet das?

von Robert09.01.2018 | 10:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Fr. Gundula Roßbach (Präsidentin der DRV) tätigt nachfolgende Aussage in der FAZ: Für problematisch hält Roßbach auch den SPD-Vorschlag zur Solidarrente, die langjährig versicherten Geringverdienern eine Rente von mindestens 10 Prozent über der Grundsicherung bescheren soll. Die Rentenversicherung könne nicht feststellen, ob jemand nur eine kleine Rente habe, weil er ein Leben lang Vollzeit für wenig Gehalt gearbeitet habe oder ob er immer nur in Teilzeit beschäftigt gewesen sei. „Eine Aufwertung würde hier zu neuen Ungerechtigkeiten und Verwerfungen führen“, warnte Roßbach. Sie wirbt für eine Alternative: „Denkbar wäre es,, dass die Politik die Freibeträge in der Grundsicherung im Alter, die schon für die private und betriebliche Altersvorsorge gelten, auf die gesetzliche Rentenversicherung ausdehnt. So bekäme man eine passgenaue Besserstellung.“ Meine Frage ist folgende: Es geht mir nicht um die politische Aussage, sondern um die benannten Freibeträge! Was bedeuten die benannten Freibeträge? Diese bringen doch niemand eine zusätzliche Rente. Wenn jemand z. B. 45 Jahre Vollzeit mit dem aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro arbeitet, bleibt er weit unter der Grundsicherung. Da bringen ihm Freibeträge nichts. Im Niedriglohnsektor ist es schwer noch eine zusätzliche Vorsorge zu realisieren. Oder sehe ich das falsch?

1 Antworten

chiam 09.01.2018 | 12:28
Wenn jemand momentan z.B. eine Rente aus Pflichtbeiträgen von 500 Euro bekommt und Wohnkosten von 300 Euro hat, kann er Grundsicherung bekommen (416 Euro plus die Wohnkosten, also 716 Euro im Beispiel). Die Rente wird angerechnet; d.h. der Grundsicherungsträger zahlt nur 216 Euro aus, so daß der Betreffende mit der Rente von 500 Euro zusammen auf die 716 Euro kommt. Hätte er eine Rente von 400 Euro, bekäme er 316 Euro dazu; bei einer Rente von 300 Euro dagegen 416 Euro. In jedem Fall hätte er 716 Euro zur Verfügung. Die Idee bezieht sich nun darauf, nur einen Teil der Rente auf die Grundsicherung anzurechnen, wie das neuerdings bei freiwilliger Vorsorge schon ist. Zum Beispiel hätte jemand mit 500 Euro Rente dann insgesamt 920 Euro zur Verfügung, jemand mit 400 Euro Rente hingegen 906 Euro, jemand mit 300 Euro Rente wiederum 876 Euro. Ganz ohne Rentenansprüche bliebe es bei 716 Euro. Damit würde derjenige belohnt, der langjährig (wenn auch gering) verdient hat. Einen Einfluß auf die Rente an sich hätte es nicht, es geht um die Kombination aus Rente und Grundsicherung.
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