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Experten-Antwort

Freibetrag Grundrentenzeiten beim Wohngeld

von Gretchen20.07.2022 | 21:46
484 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Letztes Jahr im November habe ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt, welches mir auch ab 11/2021 bewilligt wurde. Ich beziehe Erwerbsminderungsrente seit 2019 und habe über 33 Jahre Grundrentenzeiten. Die Wohngeldstelle meiner Stadt hat lt. Bescheid an die DRV eine Anfrage über diese Zeiten gestellt. Bis zu dieser Information wird der Freibetrag (etwas über 200 €) beim Wohngeld erst einmal nicht berücksichtigt. Nun ist bereits Juli des Folgejahres und bisher hat sich nichts getan. Eine Anfrage an die Wohngeldstelle blieb bisher unberücksichtigt. Da ich nur eine geringe Rente habe könnte ich die ca. 200 € monatlich mehr sehr gut gebrauchen, gerade jetzt, wo alles sehr teuer geworden ist. Wo kann ich mich noch erkundigen? Wird mir das Geld rückwirkend erstattet ab Antragstellung oder ist es verloren, bis die Info bei der Wohngeldstelle eingetroffen ist? Gretchen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.07.2022 | 10:27

Hallo Gretchen,

Ihre Frage bezieht sich auf den Bearbeitungsstand Ihres konkreten Einzelfalles.

Dazu können hier im Forum keine Aussagen getroffen werden.

Zu den Verfahrensweisen der Wohngeldstelle und der Rechtmäßigkeit der von dort erlassenen Bescheide können hier ebenfalls keine Aussagen getroffen werden.

Ob die Verzögerung bei der Bearbeitung nun am Rentenversicherungsträger oder der Wohngeldstelle liegt, können Sie nur herausfinden, wenn Sie bei beiden Stellen bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung nachfragen, am besten schriftlich.

Sie haben auch die Möglichkeit, selbst beim Rentenversicherungsträger eine Auflistung der bei Ihnen anrechenbaren Grundrentenzeiten anzufordern, und diese dann bei der Wohngeldstelle einzureichen. Ob diese Vorgehensweise das Verfahren beschleunigen würde, kann hier nicht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Abschlägeam 20.07.2022 | 23:11
Hallo Gretchen, Wohngeld ist kein Thema der Rentenversicherung, aber vielleicht hilft Ihnen das weiter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistun… Unter 'Service' finden Sie auch Kontaktdaten zum 'Bürgertelefon', das ggfs. Ihre Frage dann zielführend beantworten kann. Viel Erfolg und alles Gute!
Abschlägeam 21.07.2022 | 00:07
Zitat von Gretchen anzeigen
Hallo Gretchen, ob aber die Beantwortung nun bei der DRV 'hängt', kann eigentlich nur die zuständige Wohngeldstelle hinterfragen. Die aber lässt Sie ja auch anscheinend im Regen stehen. Das BMAS selbst schreibt hierzu: "Wenn Sie schon Wohngeld beziehen, werden Ihre Grundrentenzeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch abgefragt und bei Vorliegen der erforderlichen 33 Jahre die Freibeträge berücksichtigt. .... Die Freibeträge werden voraussichtlich erst im Herbst 2021 (rückwirkend) berücksichtigt, da die Ermittlung der Grundrentenzeiten einige Zeit dauert. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf die Grundrente selbst haben, können Sie die Freibeträge in Anspruch nehmen. Sie gelten für alle, die mindestens 33 Jahre in gesetzlich verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert waren. Hierzu zählen die Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch vergleichbare Zeiten zum Beispiel in der Alterssicherung der Landwirte oder in einem berufsständischen Versorgungswerk." Deshalb mein Hinweis auf das 'Bürgertelefon', denn die wiederum können dann der Wohngeldstelle 'Dampf' machen. Der Hinweis von 'Bernd' könnte bezgl. §44 SGB X allerdings auch hilfreich sein, nur an wen schicken? Das hat er leider nicht dazu geschrieben... Im Zweifelsfall also an beide. An die Wohngeldstelle, was ist denn nun' und an die DRV im Zusammenhang mit dem Wohngeldbescheid wenn in diesem ein Hinweis darauf steht, dass für die Berücksichtigung noch die Grundrentenzeiten erforderlich sind bzw. wenn dieser schon älter ist (also vor 2021) mit dem Hinweis, dass die Wohngeldstelle noch keine Antwort hat. Da Sie aber auch schrieben, dass Sie mehr als 33 Jahre Grundrentenzeiten haben (was Sie der Wohngeldstelle auch anhand Ihres Bescheides zur EM-Rente nachweisen könnten (? - Anlage Versicherungsverlauf...), müsste die Wohngeldstelle den Freibetrag trotzdem berücksichtigen (siehe oben BMAS), auch wenn Sie ggfs. keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Deshalb ist es eigentlich inzwischen doch 'nur' eine 'Wohngeldsache'... (ging nicht darum, Sie hier abzuwimmeln!). Viel Erfolg!!
Gretchenam 20.07.2022 | 23:31
Hallo von Abschläge! Danke für Ihre Antwort. Ich weiß sehr wohl, dass das Wohngeld kein Thema der Rentenversicherung ist. Hier geht es aber nicht vordergründig um mein Wohngeld, sondern um die fehlende Info des Freibetrages für die Grundrentenjahre durch den "Rentenversicherungträger". Genau die Informationen hinter Ihrem Link habe ich gelesen und genau das wirft eben meine Frage auf. Unter dem Link ist zu lesen: Von der Deutschen Rentenversicherung werden seit Mitte Juli 2021 zunächst bei Neurentnerinnen und Neurentnern die Ansprüche auf Grundrentenzuschläge geprüft. Seit diesem Zeitpunkt wird die Grundrentenberechtigung bei allen Rentenanträgen automatisch mitgeprüft. """Daneben erfolgte bis Dezember 2021 sowohl die Anspruchsprüfung für Rentnerinnen und Rentner, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld""" oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, als auch die Prüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn vor 1992. Da ich Wohngeld beziehe, müsste diese Prüfung längst erfolgt sein, wie hier bei der DRV zu lesen ist.
Berndam 20.07.2022 | 23:08
Sie müssten einen "Überprüfungsantrag" gem. § 44 SGB X stellen, spätestens dann sollte der Freibetrag berücksichtigt werden. Aber es kann sein, dass das wiederholt werden muss, falls die DRV die Grundrentenzeiten noch nicht übermittelt. Ebenfalls sollten Sie prüfen, ob Sie ggf. durch den neuen Freibetrag mit Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt besser dran wären.
Gretchenam 20.07.2022 | 23:38
Hallo Bernd, danke auch für Ihre Antwort. Das mit dem Überprüfungsantrag werde ich versuchen. Mit Grundsicherung wäre ich nicht besser dran, da ich eine EMR um die 1.100,00 € brutto erhalte. Bin schwerbehindert GdB90 G und aG. Gretchen
Gretchenam 21.07.2022 | 13:52
Hallo Expertenteam, meine Frage(n) hier bezogen sich nicht auf den aktuellen Bearbeitungsstand der hier beantwortet werden sollte, sondern darauf, was ich noch tun kann,außer das, was ich schon selbst unternommen habe. Ihr zweiter Absatz hilft da schon mehr, allerdings habe ich bereits die zuständige Sachbearbeitung vor Wochen angeschrieben; Resonanz "Null". Den Rentenversicherungsträger habe ich gestern angeschrieben, da steht eine evtl. Antwort natürlich noch aus. Meine Fragen waren schlicht Folgende: Wo kann ich mich noch erkundigen? (Wurde teils beantwortet) Wird mir das Geld erstattet ab Antragstellung oder ist es verloren, bis die Info bei der Wohngeldstelle eingetroffen ist? (wurde nicht beantwortet) also keine Frage nach aktuellem Bearbeitungsstand an das Forum! Danke an alle!
-am 21.07.2022 | 14:51
Zitat von Gretchen anzeigen
Hallo Gretchen, dann habe ich diesen Post von Ihnen offenbar missverstanden und bitte um Entschuldigung. Zu Ihrer ursprünglichen Frage kann ich nur antworten, dass Wohngeldfragen kein Thema des Rentenrechts sind, und daher in diesem Forum auch nicht behandelt werden können (Siehe Forumsregeln). Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
BerndMunicham 06.09.2022 | 16:33
Hallo Gretchen ! da ich genau das gleiche Problem mit meinem Wohnungsamt habe ( nur ist zwischenzeitlich September ) bitte ich um kurze Info , was Sie in dieser Angelegenheit inzwischen unternommen haben , ob Sie erfolgreich waren oder inzwischen der neue Freibetrag für 33 Jahre Grundrentenzeiten bei den Zahlungen berücksichtigt wird . Ich danke mal bereits im voraus für eine kurze Info . Mit freundlichen Grüßen Bernd Munich
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