Hallo Gretchen,
Ihre Frage bezieht sich auf den Bearbeitungsstand Ihres konkreten Einzelfalles.
Dazu können hier im Forum keine Aussagen getroffen werden.
Zu den Verfahrensweisen der Wohngeldstelle und der Rechtmäßigkeit der von dort erlassenen Bescheide können hier ebenfalls keine Aussagen getroffen werden.
Ob die Verzögerung bei der Bearbeitung nun am Rentenversicherungsträger oder der Wohngeldstelle liegt, können Sie nur herausfinden, wenn Sie bei beiden Stellen bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung nachfragen, am besten schriftlich.
Sie haben auch die Möglichkeit, selbst beim Rentenversicherungsträger eine Auflistung der bei Ihnen anrechenbaren Grundrentenzeiten anzufordern, und diese dann bei der Wohngeldstelle einzureichen. Ob diese Vorgehensweise das Verfahren beschleunigen würde, kann hier nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung