Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 wurde rückwirkend zum 01.01.1992 eine ausdrückliche Verweisung auf § 84a Satz 1 und 2 Bundesversorgungsgesetz (BVG) aufgenommen, womit die bisherige Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger bestätigt wird, wonach abhängig von verschiedenen Konstellationen als Freibetrag entweder der Grundrentenbetrag oder der niedrigere Grundrentenbetrag (Ost) zu berücksichtigen ist. Zu der Frage, ob die rückwirkende Neufassung des § 84 a BVG gegen das Grundgesetz verstößt, sind mehrere Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig. Der Ausgang dieser Verfahren bleibt zunächst abzuwarten.
Den Ausführungen von "hegehosa" wird zugestimmt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.