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Freibetrag wg. Teilrente

von Darkangel03.03.2009 | 08:24
1190 Ansichten
9 Antworten

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Ich habe im Jahre ´08 ab Mai bis Mai ´09 eine Teilerwerbsminderungsrente. Ich gehe unter halbtags arbeiten. Nun muss ich lt. Finanzamt zurückzahlen, zu 56 % versteuert. Nun habe ich gelesen: "wenn Sie Ihre Rente zeitweilig als Teilrente erhalten, dann wird auch der Freibetrag entsprechend angepasst. Meine Frage: hat das FA meine % falsch berechnet? Besten dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Ihrer Frage handelt sich um ein Problem aus dem Steuerrecht. Nachdem dies ein Forum zur Altersvorsorge ist, können wir die Frage leider nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich entweder an Ihr Finanzamt wenden und sich Ihr Problem erklären lassen oder einen Experten im Steuerrecht (z. B. Steuerberater) befragen. Außerdem gibt es sicher auch im Internet Foren zu Steuerfragen. Entsprechende Adressen kann ich Ihnen aber leider nicht mitteilen. Eine Suche über z. B. Google dürfte aber sicher zum gewünschten Ergebnis führen.

8 Antworten

Jonasam 03.03.2009 | 08:29
Hallo Darkangel! Mit dieser Frage sollten Sie sich an das Finanzamt oder an einen Steuerberater wenden, da es sich hier um das Steurrecht handelt. MfG Jonas
Falsches Forumam 03.03.2009 | 08:46
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Ihre Anfrage bezieht sich aufs Steuerrecht. Kann somit hier logischerweise nicht beantwortet werden.
Rosannaam 03.03.2009 | 10:17
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid erst kürzlich erhalten haben, können Sie doch dagegen Widerspruch einlegen. Geben Sie dabei an, daß Sie nur eine teilweise EM-Rente erhalten. Ob´s was nützt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. MfG Rosanna.
Schiko.,am 03.03.2009 | 10:51
Tatsache ist, Neurentner ab 2008 sind mit 56 % Steuer dabei dies hat das Finanzamt richtig mitgeteilt. . Unabhängig davon , ob Erwerbsminderungsrente, Rente für zwölf Monate oder nur drei Monate im Erstjahr wird der steuerfreie Betrag festge- schrieben, bei Ihnen vorerst 44% einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Erhalten Sie später die Regelaltersrente werden aus dieser Bruttorente die 44% festgeschrieben , jährlich Anpassungen mit 100 % versteuert. Resümee: Der mit 56 Prozent festgelegte Steuersatz wird immer auf die jährliche Bruttorente angewandt mit der Ausnahme, die Rentenerhöhung ab 1.7.09 zu 100% . Der errechnete Betrag wird dem Bruttoverdienst hinzu gerechnet , es kommt zur Steuernachzahlung. Widerspruch einzulegen wäre "Brotlose Kunst" Wer schön, wenn Sie noch mitteilen könnten, wo Sie dies gelesen haben. Mit freundlichen Grüßen.
darkangelam 03.03.2009 | 13:02
Danke für die Antwort. Ich habe die Informationen wg. dem Freibetrag in einer Broschüre der Rentenanstalt gelsen. Gruß
darkangelam 03.03.2009 | 13:05
Anscheinend wohl doch
Falsches Forumam 03.03.2009 | 13:59
An der Aussage des Experten ist eindeutig zu erkennen, das Ihre Frage hier vollkommen falsch war, da es sich um eine Frage zum Steuerrecht handelte. Aber gut.. Manche hoffen auf Schnee in der Wüste
siggiam 03.03.2009 | 17:33
Wenn Sie eine Teilrente beziehen, ist auch der zu versteuernde Betrag niedriger als bei einer Vollrente. Somit ist auch der errechnete Freibetrag bei Bezug einer anschließenden Vollrente natürlich zu niedrig. Faustformel: halbe Rente = halber Freibetrag. Die Frage ist in diesem Forum schon richtig - schließlich bietet die Rentenversicherung Vorträge zu diesem Thema an. Sollte es in diesem Forum wirklich strikt um Themen der Altersvorsorge gehen, wären wohl 90% der Beiträge/Fragen überflüssig.
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