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Experten-Antwort

Freibetragsberechnung bei halber Erwerbsminderungsrente

von Guido06.08.2018 | 10:44
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2 Antworten

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Hallo, ich habe ab 2014 eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten und dann ab 2016 die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Wie wird der Freibetrag für meine Rente berechnet? Zählt der Beginn der halben Rente oder erst der Beginn der vollen Erwerbsminderungsrente? Das wäre dann ja wohl ein höherer Freibetrag, weil ich zwischen 2014 und 2016 noch Lohn für meine Teilzeitarbeit bekommen habe. Bitte umentsprechende Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Guido,

neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es Hinzuverdienstgrenzen, die individuell ermittelt werden, angelehnt an die bisherigen Höhe der Entgelte aus dem Versicherungskonto des Betreffenden. Grundsätzlich sind die Hinzuverdienstgrenzen höher, da dem Rentenbezieher ein höheres Restleistungsvermögen verblieben ist, so dass dieser zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich Hinzuverdienst erzielen kann.

Die Rente wegen voller Erwerbsmiderung sah bisher einen Hinzuverdienst von maximal 450 EUR mtl. vor. Ab 01.07.2017 mit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes gilt hier die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 EUR. Allerdings muss sich der Rentenbezieher hier auch an die Stundenregelung halten und sollte den Hinzuverdienst täglich bis unter 3 Stunden erzielen. Diese 6300 EUR Grenze gilt generell für Renten wegen voller Erwerbsminderung, unbeachtet der Tatsache, in welcher Höhe vorher ein Hinzuverdienst vorgelegen hat.

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1 Antworten

Marcoam 06.08.2018 | 11:15
2016, da die volle EM Rente ein neuer Sachverhalt und eine komplette Neuberrechnung ist. Es handelt sich nicht um eine bloße Verlängerung der Teilrente aus 2014 daher gelten die Bedingungen die zum Zeitpunkt der Vollrente vorlagen.
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