Freiberufliche Lehrer sind per Gesetz pflichtversichert. Wenn Sie als Lehrer selbständig sind und versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen werden Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Deren Beschäftigung muss jedoch im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit stehen. Mit mehreren geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die insgesamt einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen, entfällt Ihre Versicherungspflicht ebenfalls.
Pflichtbeiträge wirken sich grundsätzlich rentensteigernd aus.