Hallo Unwissender,
die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der die überwiegende Erziehung ausgeübt hat oder bei gemeinsamer Erziehung der Mutter des Kindes.
Der Rentenversicherungsträger entscheidet nur über in der Vergangenheit liegende Kindererziehungszeiten mit den zu diesem Zeitraum vorliegenden Tatsachen. Insofern hat eine aktuelle Geschlechtsänderung keine Auswirkungen auf die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Vergangenheit.
Man kann derartige Fragen nur noch als „Spinnerei“ abtuen. „Normal Denkende“ kämen gar nicht auf derartige Ideen. Der Nachteil eines offenen Forums, dass sich Experten sogar um so einen Mist kümmern müssen.
Können ja nicht alle so schlau = normal sein wie Sie!
Übrigens dürfen Sie in diesem offenen Forum Ihren Sch.. hier auch posten.
Und im Übrigen gibt es keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
Und im Übrigen gibt es keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!Da wird jeden Tag hier das Gegenteil bewiesen!
Danke. Dann lohnt sich dieser Scherz, um den Behörden viel Arbeit aufzuhalsen, aufgrund dieses wahnsinnigen Gesetzes ja kaum noch. Ein Glück, das mir dann aber der Frauenparkplatz zusteht und ich andere, sollten die mich diskriminieren, verklagen kann. Übrigens will ich dann Tussnelda heißen. Vielen Dank
wenn Sie schon dabei sind, lassen Sie Ihr Gehirn direkt mit auswechseln.Hallo Unwissender, die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der die überwiegende Erziehung ausgeübt hat oder bei gemeinsamer Erziehung der Mutter des Kindes. Der Rentenversicherungsträger entscheidet nur über in der Vergangenheit liegende Kindererziehungszeiten mit den zu diesem Zeitraum vorliegenden Tatsachen. Insofern hat eine aktuelle Geschlechtsänderung keine Auswirkungen auf die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Vergangenheit.Danke. Dann lohnt sich dieser Scherz, um den Behörden viel Arbeit aufzuhalsen, aufgrund dieses wahnsinnigen Gesetzes ja kaum noch. Ein Glück, das mir dann aber der Frauenparkplatz zusteht und ich andere, sollten die mich diskriminieren, verklagen kann. Übrigens will ich dann Tussnelda heißen. Vielen Dank
In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!
Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für GleichberechtigungHallo Ab 2023 soll es ja irrwitzigerweise jedem gestattet sein, 1x im Jahr sein Geschlecht amtlich zu ändern. Hier zb von Mann zu Frau. Habe ich dann als zukünftige Frau 1 Anrecht darauf, meine Rente neu berechnen zu lassen, da dann die DRV die Kindererziehungszeiten nunmehr mir, als Frau, zurechnen muß. Die Frage ist ernst gemeint. DankeIn früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!
Hallo
Ab 2023 soll es ja irrwitzigerweise jedem gestattet sein, 1x im Jahr sein Geschlecht amtlich zu ändern. Hier zb von Mann zu Frau. Habe ich dann als zukünftige Frau 1 Anrecht darauf, meine Rente neu berechnen zu lassen, da dann die DRV die Kindererziehungszeiten nunmehr mir, als Frau, zurechnen muß. Die Frage ist ernst gemeint. Danke [/quote] In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können! [/quote]
Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung
Ja, war mal so. Die Grenze wurde mit dem Wachstums-und Beschäftigungsförderungsgesetz ab 1.1.1997 schrittweise angehoben. Die DDR hatte mal vor, damit Platz für die Jüngeren in der Arbeitswelt wird, die Rente für Männer auf 60 und die für Frauen auf 55 zu legen(muss jetzt nicht politisch kommentiert werden, reine Info).In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung
In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können! [/quote]
Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung
[/quote] Ja, war mal so. Die Grenze wurde mit dem Wachstums-und Beschäftigungsförderungsgesetz ab 1.1.1997 schrittweise angehoben. Die DDR hatte mal vor, damit Platz für die Jüngeren in der Arbeitswelt wird, die Rente für Männer auf 60 und die für Frauen auf 55 zu legen(muss jetzt nicht politisch kommentiert werden, reine Info).
Auch in der Bundesrepublik gab es Zeiten, wo aus ähnlichen Gründen, die Leute mit Mitte/Ende fünfzig in die Rente gehen konnten, meist sogar noch mit einer großen Abfindung hintendran. Da wollten die Arbeitgeber nur junge Leute haben, was heute tatsächlich anders aussieht.Ja, war mal so. Die Grenze wurde mit dem Wachstums-und Beschäftigungsförderungsgesetz ab 1.1.1997 schrittweise angehoben. Die DDR hatte mal vor, damit Platz für die Jüngeren in der Arbeitswelt wird, die Rente für Männer auf 60 und die für Frauen auf 55 zu legen(muss jetzt nicht politisch kommentiert werden, reine Info).Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für GleichberechtigungHallo Ab 2023 soll es ja irrwitzigerweise jedem gestattet sein, 1x im Jahr sein Geschlecht amtlich zu ändern. Hier zb von Mann zu Frau. Habe ich dann als zukünftige Frau 1 Anrecht darauf, meine Rente neu berechnen zu lassen, da dann die DRV die Kindererziehungszeiten nunmehr mir, als Frau, zurechnen muß. Die Frage ist ernst gemeint. DankeIn früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!
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