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Experten-Antwort

Freie Geschlechterwahl ab 2023 , Rentenberechnung

von Unwissender06.07.2022 | 18:59
402 Ansichten
14 Antworten
Hallo Ab 2023 soll es ja irrwitzigerweise jedem gestattet sein, 1x im Jahr sein Geschlecht amtlich zu ändern. Hier zb von Mann zu Frau. Habe ich dann als zukünftige Frau 1 Anrecht darauf, meine Rente neu berechnen zu lassen, da dann die DRV die Kindererziehungszeiten nunmehr mir, als Frau, zurechnen muß. Die Frage ist ernst gemeint. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.07.2022 | 08:44

Hallo Unwissender,

die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der die überwiegende Erziehung ausgeübt hat oder bei gemeinsamer Erziehung der Mutter des Kindes.

Der Rentenversicherungsträger entscheidet nur über in der Vergangenheit liegende Kindererziehungszeiten mit den zu diesem Zeitraum vorliegenden Tatsachen. Insofern hat eine aktuelle Geschlechtsänderung keine Auswirkungen auf die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Vergangenheit.

13 Antworten

Abschlägeam 06.07.2022 | 19:05
Das kommt darauf an, welche 'Rolle' Sie gerade hatten, als die Kinder erzogen wurden. Da das in der Vergangenheit liegt, werden die KEZ wohl bei der leiblichen Mutter verbleiben, da es für eine Umänderung der Zuordnung (wer hat überwiegend erzogen) schon zu spät ist. Auch einen Zuschlag 'Mütterrente' werden Sie nicht erhalten, denn dafür reicht es nicht 'Frau' zu sein, sondern Sie müssen die Kinder auch tatsächlich geboren haben.
Nicht normalam 06.07.2022 | 19:25
Man kann derartige Fragen nur noch als „Spinnerei“ abtuen. „Normal Denkende“ kämen gar nicht auf derartige Ideen. Der Nachteil eines offenen Forums, dass sich Experten sogar um so einen Mist kümmern müssen.
W°lfgangam 06.07.2022 | 23:31
Hallo Unwissender, https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… lesen Sie sich hier mal zu den KEZ/BÜZ durch (wer/ihr/es/wann/wem) - jetzt schlauer?! ...und fragen ggf. neu nach - wenn Sie es nicht verstanden haben sollten/alles in dtsch. verständlicher Sprache :-) Gruß w.
wie bitte?am 07.07.2022 | 13:21
Nicht normal schrieb

Man kann derartige Fragen nur noch als „Spinnerei“ abtuen. „Normal Denkende“ kämen gar nicht auf derartige Ideen. Der Nachteil eines offenen Forums, dass sich Experten sogar um so einen Mist kümmern müssen.

Können ja nicht alle so schlau = normal sein wie Sie! Übrigens dürfen Sie in diesem offenen Forum Ihren Sch.. hier auch posten. Und im Übrigen gibt es keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
Leider nein!am 07.07.2022 | 13:22
wie bitte? schrieb

Können ja nicht alle so schlau = normal sein wie Sie!

Übrigens dürfen Sie in diesem offenen Forum Ihren Sch.. hier auch posten.

Und im Übrigen gibt es keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!

Und im Übrigen gibt es keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
Da wird jeden Tag hier das Gegenteil bewiesen!
Unwissenderam 07.07.2022 | 15:10
Danke. Dann lohnt sich dieser Scherz, um den Behörden viel Arbeit aufzuhalsen, aufgrund dieses wahnsinnigen Gesetzes ja kaum noch. Ein Glück, das mir dann aber der Frauenparkplatz zusteht und ich andere, sollten die mich diskriminieren, verklagen kann. Übrigens will ich dann Tussnelda heißen. Vielen Dank
Schadeam 07.07.2022 | 15:19
Ja ein Scherz und zwar ein schlechter. Mit der Kindererziehung hat das alles doch nix zu tun, die Zeit in der Rente kriegt der Elternteil der die Kinder erzogen hat. Wenn eine Mutter die Kinderzeit hat, ändert sich doch daran nichts, dass die sich 10 Jahre später plötzlich als Mann sieht. Und dem Berufstätigen Vater, dessen Partnerin die Kinder als Hausfrau bespasst hat, bringt es auch keine Zeit für die Rente wenn er plötzlich Frauenkleidern anzieht, weil er jetzt als Frau fühlt. Wenn Eltern solche Gedankenspiele anstellen, tun mir nur die Kinder leid. In was für einer Welt leben wir? (Wahrscheinlich fehlt mir da wieder jede Empathie)
Nicht vergessen...am 07.07.2022 | 16:16
Unwissender schrieb

Danke. Dann lohnt sich dieser Scherz, um den Behörden viel Arbeit aufzuhalsen, aufgrund dieses wahnsinnigen Gesetzes ja kaum noch. Ein Glück, das mir dann aber der Frauenparkplatz zusteht und ich andere, sollten die mich diskriminieren, verklagen kann. Übrigens will ich dann Tussnelda heißen. Vielen Dank

Hallo Unwissender, die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der die überwiegende Erziehung ausgeübt hat oder bei gemeinsamer Erziehung der Mutter des Kindes. Der Rentenversicherungsträger entscheidet nur über in der Vergangenheit liegende Kindererziehungszeiten mit den zu diesem Zeitraum vorliegenden Tatsachen. Insofern hat eine aktuelle Geschlechtsänderung keine Auswirkungen auf die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Vergangenheit.
Danke. Dann lohnt sich dieser Scherz, um den Behörden viel Arbeit aufzuhalsen, aufgrund dieses wahnsinnigen Gesetzes ja kaum noch. Ein Glück, das mir dann aber der Frauenparkplatz zusteht und ich andere, sollten die mich diskriminieren, verklagen kann. Übrigens will ich dann Tussnelda heißen. Vielen Dank
wenn Sie schon dabei sind, lassen Sie Ihr Gehirn direkt mit auswechseln.
Revauam 07.07.2022 | 19:05
In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!
Mimiam 11.07.2022 | 16:33
Revau schrieb

In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!

Hallo Ab 2023 soll es ja irrwitzigerweise jedem gestattet sein, 1x im Jahr sein Geschlecht amtlich zu ändern. Hier zb von Mann zu Frau. Habe ich dann als zukünftige Frau 1 Anrecht darauf, meine Rente neu berechnen zu lassen, da dann die DRV die Kindererziehungszeiten nunmehr mir, als Frau, zurechnen muß. Die Frage ist ernst gemeint. Danke
In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!
Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung
Wissenderam 11.07.2022 | 17:10
Vorher musst du dir aber den Piss abschneiden lassen, sonst wird das nix
Revauam 11.07.2022 | 18:53
Mimi schrieb

Hallo

Ab 2023 soll es ja irrwitzigerweise jedem gestattet sein, 1x im Jahr sein Geschlecht amtlich zu ändern. Hier zb von Mann zu Frau. Habe ich dann als zukünftige Frau 1 Anrecht darauf, meine Rente neu berechnen zu lassen, da dann die DRV die Kindererziehungszeiten nunmehr mir, als Frau, zurechnen muß. Die Frage ist ernst gemeint. Danke [/quote] In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können! [/quote]

Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung

In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!
Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung
Ja, war mal so. Die Grenze wurde mit dem Wachstums-und Beschäftigungsförderungsgesetz ab 1.1.1997 schrittweise angehoben. Die DDR hatte mal vor, damit Platz für die Jüngeren in der Arbeitswelt wird, die Rente für Männer auf 60 und die für Frauen auf 55 zu legen(muss jetzt nicht politisch kommentiert werden, reine Info).
Grafam 11.07.2022 | 18:59
Revau schrieb

In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können! [/quote]

Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung

[/quote] Ja, war mal so. Die Grenze wurde mit dem Wachstums-und Beschäftigungsförderungsgesetz ab 1.1.1997 schrittweise angehoben. Die DDR hatte mal vor, damit Platz für die Jüngeren in der Arbeitswelt wird, die Rente für Männer auf 60 und die für Frauen auf 55 zu legen(muss jetzt nicht politisch kommentiert werden, reine Info).

Hallo Ab 2023 soll es ja irrwitzigerweise jedem gestattet sein, 1x im Jahr sein Geschlecht amtlich zu ändern. Hier zb von Mann zu Frau. Habe ich dann als zukünftige Frau 1 Anrecht darauf, meine Rente neu berechnen zu lassen, da dann die DRV die Kindererziehungszeiten nunmehr mir, als Frau, zurechnen muß. Die Frage ist ernst gemeint. Danke
In früheren Zeiten hätten Sie bei der Rente durchaus etwas herausschlagen können. Da hätten Sie als dann Frau mit 60 in Rente gehen können!
Oh ...war das wirklich mal so??? Schade...vielen Dank an die Kämpferinnen für Gleichberechtigung
Ja, war mal so. Die Grenze wurde mit dem Wachstums-und Beschäftigungsförderungsgesetz ab 1.1.1997 schrittweise angehoben. Die DDR hatte mal vor, damit Platz für die Jüngeren in der Arbeitswelt wird, die Rente für Männer auf 60 und die für Frauen auf 55 zu legen(muss jetzt nicht politisch kommentiert werden, reine Info).
Auch in der Bundesrepublik gab es Zeiten, wo aus ähnlichen Gründen, die Leute mit Mitte/Ende fünfzig in die Rente gehen konnten, meist sogar noch mit einer großen Abfindung hintendran. Da wollten die Arbeitgeber nur junge Leute haben, was heute tatsächlich anders aussieht.
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