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Experten-Antwort

Freie Mitarbeiterin bei einem KiTa-Träger: rentenversicherungspflichtig?

von Kerstin Kramer31.01.2015 | 14:46
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3 Antworten

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Liebe Experten! Ich arbeite bei einem Träger für Kitas als freie Mitarbeiterin. Bei Bedarf werde ich von veschiedenen Einrichtungen des Trägers beauftragt. Mein Honorar liegt zwischen 0 und 700 € im Monat - Jahresaufstellung 2014: 2800 € Gesamthonorar. Im diesjährigen Januar verdiene ich 700 € als Honorarkraft. Ich plane aber - auf das Jahr 2015 gesehen - nicht mehr als 450 € als Honorarkraft im monatlichen Durchschnitt zu verdienen, da ich an einer ganz anderen Selbstständigkeit als Coach arbeite. Ich lebe getrennt, bin alleinerziehend mit drei Kindern und über meinen Nochmann krankenversichert. Ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt :) und nun meine Frage: muss ich mich mit den jetzigen Umständen sozialversicherungspflichtig kümmern? Danke Ihnen sehr für Ihr Wissen, das Sie mit mir teilen! Herzliche Grüße Kerstin Kramer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Kramer, den ausführlichen und richtigen Erläuterungen von W*lfgang kann ich mich nur anschließen. Bitte klären Sie alles weitere mit Ihrer Krankenkasse ab.

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2 Antworten

KSCam 31.01.2015 | 16:12
Klären Sie das direkt mit Ihrem RV Träger. Da Sie nicht einmal angegeben haben, welche Art von Tätigkeiten Sie machen, kann das im Forum auch nicht geklärt werden. Oder sind jetzt auch schon Erzieherinnen nicht mehr Angestellte sondern freie Unternehmerinnnen? In der anderen Tätigkeit als Coach sind Sie doch wohl eh schon versicherungspflichtig?
W*lfgangam 31.01.2015 | 16:21
Hallo Kerstin Kramer, als Erzieherin unterliegen Sie grundsätzlich der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. So lange das Jahreseinkommen aus regelmäßiger Tätigkeit aber nicht den steuerrechtlichen Gewinn von 5400 EUR überschreitet, besteht eine nur geringfügige versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit. In diesem Fall müssen Sie sich nicht 'kümmern'. Aber: sobald das 'Coach-Einkommen' dazu kommt (rentenversicherungsrechtlich wahrscheinlich auch unbedeutend, da mehrere Auftraggeber), üben Sie eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aus – und die Krankenkasse wird Sie dementsprechend als freiwilliges Mitglied einstufen. Somit fallen Sie aus der 'Nochehemann-Familienversicherung' raus und auf alle Einkünfte sind KV/PV-Beiträge zu zahlen. Gruß w.
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