Hallo Stephan,
bitte wenden Sie sich idealer Weise direkt an den Rentenversicherungsträger, der auch den Bescheid über die Befreiung von der Versicherungspflicht erteilt hat. Wobei mich hier etwas irritiert, dass sich der Rentenversicherungsträger bei Auslaufen der Befreiung nicht bereits mit Ihnen wegen der zukünftigen Beitragszahlung in Verbindung gesetzt hat.
Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen richtet sich normalerweise nach einem festgelegten Betrag – dem sogenannten Regelbeitrag. Auf Wunsch kann aber auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden. Einsteiger in die Selbständigkeit müssen in den ersten drei Jahren nur den halben Regelbeitrag zahlen. Weitere Einzelheiten zur Fragen der Beitragszahlung können sie der Broschüre "Selbständige - wie die Rentenversicherung sie schützt" entnehmen (hier insbesondere ab Seite 24), welche sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=22
herunterladen können.