Die Frage des Hinzuverdienstes stellt sich eigentlich nicht, davon ausgehend, dass ja während der 'Freistellung' nicht mehr bezahlt wird als bisher und die (zusätzliche) Abfindung dann eine auf die Zukunft gerichtete, wegen Verlust des Arbeitsplatzes, ist. Denn diese wäre KEIN Hinzuverdienst gemäß § 96a SGB VI.
Und sowohl KG als auch ALG sind ja niedriger als das bisherige Gehalt.
OB allerdings ohne tatsächlich krank zu sein ein Arzt gefunden wird, der dann einfach mal so krank schreibt, nur weil Krankengeld höher ist als ALG, ist hoffentlich gar nicht möglich. Unser Gesundheitssystem ist ja eh schon im argen...
Die Möglichkeit einer 'Arbeitsmarktrente'.... wenn man selbst freiwillig dafür sorgt, dass man den vorhandenen TZ-Platz verliert.... hmmm, wird auch nicht einfach 'so' funktionieren. Vielleicht später, wenn die Vermittlungsversuche des Arbeitsamtes vergeblich waren. Allerdings beginnt die Zeit für ALG wohl erst nach einer Sperrfrist wegen Aufhebungsvertrag.
Krankengeldansprüche sind jedenfalls bei der Krankenkasse zu klären und ALG-Ansprüche bei der Agentur für Arbeit.
Und die DRV würde erst einmal die teilweise EM-Rente weiter bezahlen.
Insofern kann dem Fragesteller die eigene Entscheidung nicht abgenommen werden, was wohl 'am Besten' wäre :-)