Hallo, Andrea,
die Bestimmungen, ob und in welcher Höhe während des Sabbat-Jahres vom Arbeitgeber an die DRV geleistet werden, erläutert Ihnen Ihr Arbeitgeber.
Bzgl. der Antragstellung wäre zu beachten, dass Sie im Vorfeld prüfen, ob Ihr Rentenversicherungskonto komplett geklärt ist. Wir empfehlen Ihnen daher ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsgespräch der DRV in Ihrer Nähe. Die dann anstehende Rentenantragstellung sollte ca. 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn liegen.