Hallo Adam,
während der Freistellungsphase der Altersteilzeit wird Ihnen das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben wieder ausgezahlt mit der Folge, dass auch während der Freistellungsphase ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Sofern Sie nun während der Freistellungsphase krank werden, läuft die Auszahlung des Wertguthabens weiter, so dass sich am Vorliegen vom Altersteilzeit nichts ändert und damit auch kein Störfall eintritt.
Dies wäre nur der Fall, wenn auf Grund der Krankheit die Beschäftigung vorzeitig beendet werden müsste und daher das angesparte Wertguthaben nicht mehr ordnungsgemäß verwendet werden könnte.
Die Auszahlung des Wertguthabens während der Krankheit führt allerdings dazu, dass ein Anspruch auf Krankengeld ruht.
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