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Experten-Antwort

Freistellungsphase- Störfall?

von Adam31.12.2012 | 14:28
3715 Ansichten
4 Antworten
Ich bin in der Freisellung-ATZ, bis ich in 4 J. mit wenig Abschlag in Rente gehe. Wenn man in der Freistellung lange krank wird, muß das als Störfall gemeldet werden? Oder alles so laufen lassen, da man sich so besser steht. Bei mir heißt das , früher in Rente mit hohem Abschlag, viel weniger Geld. Danke f Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.01.2013 | 09:10

Hallo Adam,

während der Freistellungsphase der Altersteilzeit wird Ihnen das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben wieder ausgezahlt mit der Folge, dass auch während der Freistellungsphase ein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Sofern Sie nun während der Freistellungsphase krank werden, läuft die Auszahlung des Wertguthabens weiter, so dass sich am Vorliegen vom Altersteilzeit nichts ändert und damit auch kein Störfall eintritt.

Dies wäre nur der Fall, wenn auf Grund der Krankheit die Beschäftigung vorzeitig beendet werden müsste und daher das angesparte Wertguthaben nicht mehr ordnungsgemäß verwendet werden könnte.

Die Auszahlung des Wertguthabens während der Krankheit führt allerdings dazu, dass ein Anspruch auf Krankengeld ruht.

3 Antworten

Inconspectaam 31.12.2012 | 18:27
Wenn Sie sich in der Freistellungsphase (nicht in der Arbeitsphase) befinden und weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden, dürfte es keine Probleme geben.
Arbeitnehmeram 31.12.2012 | 17:49
Wem wollen Sie denn was melden ? Sie sind doch in der Freistellung, das haben Sie sich erarbeitet, da gibt es keinen Störfall. Guten Rutsch !!
Moonam 02.01.2013 | 11:53
Ab Beginn der Freistellungsphase wird üblicherweise die Krankenversicherung auf ermäßigten Beitrag (ohne Krankengeldanspruch) umgemeldet. Der ATZ-Vertrag läuft bei Krankheit ganz normal weiter. Eine evtl. dazu kommende Schwerbehinderung mindert die Abschläge für die Rente, die ja erst zum Ende der Altersteilzeit beantragt wird.
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