Hallo Rockefelder,
Sie haben vermutlich den Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten (V0080) gemäß § 207 SGB VI gestellt und bereits einen Zulassungsbescheid erhalten.
Wird die Nachzahlung für den beantragten Gesamtzeitraum oder Teilzeitraum zugelassen und wird der Zulassungsbescheid bindend, zahlt aber der Versicherte nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten Frist (Inland: drei Monate), stehen aus diesem Zulassungsbescheid keine Rechte mehr zu.
Das heißt, Sie müssten bei Nichtzahlung innerhalb der Frist ggf. einen neuen Antrag V0080 einreichen.
Sie haben die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, da nach Ihren Angaben Ihrem Antrag auf Ratenzahlung nicht stattgegeben wurde. Der Rentenversicherungsträger kann Teilzahlungen bis zu fünf Jahren zulassen. Bei der Zulassung sind bereits die Anzahl der Raten und der Zeitraum im Einzelfall festzulegen. Bitte beachten Sie: Die Festlegung beschränkt sich auf den Zeitraum der Ratenzahlung, (zum Beispiel vier Jahres-Raten) und den Anteil der jeweiligen Rate (Nachzahlung für die Zeit vom ... bis ...). Bei zugelassener Teilzahlung (höchstens 5 Jahre) richtet sich die Höhe der Rate nach den aktuellen Werten im Jahr der Zahlung der Rate.
Laut Ihren Angaben haben Sie die Zahlung des Höchstbeitrags (1.404,30 EUR) beantragt. Der Zahlbetrag im Zulassungsbescheid müsste sich somit auf 16.851,60 EUR (12 x 1.404,30 EUR) belaufen.
Weshalb die angeforderte Probeberechnung bisher nicht erteilt wurde, kann hier nicht geprüft werden. Hierzu sollten Sie Kontakt zur Sachbearbeitung unter der im Bescheid angegebenen Rufnummer aufnehmen.