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Experten-Antwort

freiw. Einzahlung von Beiträgen für das 16. Lebensjahr

von Rockefelder25.11.2024 | 08:43
126 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf das freiw. Nachzahlen von Beiträgen für das 16. Lebensjahr nach § 207 StGb. Den Antrag habe ich mit V080 gestellt. Für 12 Monate wollte ich den Höchstsatz i.H.v. 1404€ nachbezahlen. Aufgeteilt in Raten à 3 Monate x 4 Jahre. Darüber hinaus habe ich die DRV gebeten, eine Probeberechnung mit folgenden Beiträgen für den o.g. Zeitraum durchzuführen, um herauszufinden, wie sich die freiw. Nachzahlung im Falle des: a) Mindessatzes: 100€ x 12 Monate = 1200€ b) Maximalsatzes: 1404€ x 12 Monate = 16.000€ auf den jeweiligen Rentenanspruch auswirkt. Eine Rückmeldung habe ich erhalten mit folgendem Inhalt: - Ich werde gebeten den Gesamtbetrag von 16.000€ innerhalb von 3 Monaten auf das DRV Konto zu zahlen - Auf die Ratenzahlung wurde nicht eingegangen - Die Probeberechnung wurde nicht durchgeführt. (Diese habe ich auf Anraten eines DRV Mitarbeiters gestellt) Meine Fragen an Euch: - Was passiert, wenn ich die Rückantwort nicht beachte und die 3 Monate verstreichen lasse? - Muss ich Einspruch gegen den Antrag einlegen/ bzw. Widerruf? - Soll ich den Antrag V080 nochmals neu stellen? Ich danke Euch schonmal vorab für Eure Antworten. VG Rockefelder

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rockefelder, 

Sie haben vermutlich den Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten (V0080) gemäß § 207 SGB VI gestellt und bereits einen Zulassungsbescheid erhalten.

Wird die Nachzahlung für den beantragten Gesamtzeitraum oder Teilzeitraum zugelassen und wird der Zulassungsbescheid bindend, zahlt aber der Versicherte nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten Frist (Inland: drei Monate), stehen aus diesem Zulassungsbescheid keine Rechte mehr zu. 

Das heißt, Sie müssten bei Nichtzahlung innerhalb der Frist ggf. einen neuen Antrag V0080 einreichen.

 

Sie haben die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, da nach Ihren Angaben Ihrem Antrag auf Ratenzahlung nicht stattgegeben wurde. Der Rentenversicherungsträger kann Teilzahlungen bis zu fünf Jahren zulassen. Bei der Zulassung sind bereits die Anzahl der Raten und der Zeitraum im Einzelfall festzulegen. Bitte beachten Sie: Die Festlegung beschränkt sich auf den Zeitraum der Ratenzahlung, (zum Beispiel vier Jahres-Raten) und den Anteil der jeweiligen Rate (Nachzahlung für die Zeit vom ... bis ...). Bei zugelassener Teilzahlung (höchstens 5 Jahre) richtet sich die Höhe der Rate nach den aktuellen Werten im Jahr der Zahlung der Rate.

Laut Ihren Angaben haben Sie die Zahlung des Höchstbeitrags (1.404,30 EUR) beantragt. Der Zahlbetrag im Zulassungsbescheid müsste sich somit auf 16.851,60 EUR (12 x 1.404,30 EUR) belaufen.

 

Weshalb die angeforderte Probeberechnung bisher nicht erteilt wurde, kann hier nicht geprüft werden. Hierzu sollten Sie Kontakt zur Sachbearbeitung unter der im Bescheid angegebenen Rufnummer aufnehmen.

 

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6 Antworten

Praxisam 25.11.2024 | 09:18
Greifen Sie zum Telefon und rufen Sie die Nummer an, die auf dem Bescheid steht. Ihre Fragen lassen sich besser in einem Gespräch klären. Ein paar Hinweise noch zu den Begrifflichkeiten - könnte im Gespräch hilfreich sein: - Beiträge nachzahlen können Sie nicht für das 16 Lebensjahr, sondern nur nach Vollendung desselben ab dem 17. Lebensjahr. - Gegen einen Antrag kann man keinen Einspruch (bei der DRV heißt das Widerspruch) einlegen, sondern nur gegen einen Bescheid. Widerrufen können Sie allerdings den Antrag. - Es gilt nicht das Strafgesetzbuch (StGb), sondern das Sozialgesetzbuch (SGB), in dem Falle Buch VI.
oham 25.11.2024 | 10:33
Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter oder machen Sie einen Termin für eine persönliche Beratung. Ich würde wie geplant die erste Rate innerhalb des im Bescheid genannten 3-Monatszeitraums überweisen zusätzlich mit 'erste Rate' im Verwendungszweck. Damit sind Fristen erstmal gewahrt. Das erste Lebensjahr ist mit dem 1. Geburtstag vollendet, das 16. LJ demnach mit dem 16. Geburtstag. Zahlen dürfen Sie bis zum 45. Geburtstag für Schul- oder Ausbildungszeiten zwischen 16 und 17. Geburtstag. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Schadeam 25.11.2024 | 17:58
Pro gezahltem Tausender steigt die spätere Altersrente um knapp 5 €, dafür braucht es eigentlich keine Probeberechnung, zumal bei einem 45 jährigen niemand Weißwein alles in 20 Jahren aussieht. Die Probeberechnung hilft eigentlich nur für die EM Rente, aber auch da wissen Sie nicht wann Sie vielleicht erwerbsgemindert sein werden, in 5; in 10 Jahren oder nie. Engagieren Sie einen privaten Rentenberater, legen Sie dem 500€ auf den Tisch und Sie bekommen eine Handvoll Berechnungen. In der derzeitigen Personalmisere fehlt bei vielen DRV Stelle für so etwas die Kapazität,…
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