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Experten-Antwort

Freiw Rentenbeiträge auch bei Minijob möglich ?

von Opa H03.08.2014 | 21:18
799 Ansichten
3 Antworten

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Zahle seit 2011 bis einschl 2013 den Mindestbeitrag der Freiw RV ein. Ab Mitte Jan 2014 habe ich einen Haushaltsnahen Minijob in dem ich monatlich 130,-€ Brutto verdiene. Mir wird monatlich 26,58 € für Rentenbeiträge abgezogen, den Rest auf 33,08 € monatlich zahlt mein Chef drauf. Von der DRV wurde noch kein Schreiben an mich gesandt, das ich nicht mehr berechtigt bin ,freiwillige beiträge für 2014 zu zahlen. Was für Auswirkungen hat es, wenn ich jetzt für 2014 für jeden Monat die freiw. Mindestbeiträge überweise? Bekomme ich dann mehr Rente ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Opa H,

wie die User „anonym“ und „Kai-Uwe“ bereits zutreffend festgestellt haben, ist es nicht möglich/zulässig, neben Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch gleichzeitig freiwillige Beiträge zu zahlen. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger nach Eingang der maschinellen Meldung über Ihren versicherungspflichtigen Minijob mit Ihnen zwecks Erstattung der freiwilligen Beiträge in Verbindung setzen wird. Wenn Sie das Verfahren abkürzen möchten, können Sie sich aber auch gern jetzt schon selbst mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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2 Antworten

anonymam 04.08.2014 | 05:49
Die freiwilligen Beiträge sind zu Unrecht gezahlt und müssen erstattet werden.
Kai-Uweam 04.08.2014 | 07:45
frw. Beiträge dürfen Sie nur zahlen, solang Sie nicht irgendwie anders versichert sind. Durch den Minijob sind Sie in der RV versichert und haben grundsätzlich nicht mehr die Berechtigung zur frw. Beitragszahlung. Dass Ihr RV-Träger Sie darauf noch nicht hingewiesen hat, mag daran liegen, dass Ihr Chef Sie noch nicht angemeldet hat?
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