Hallo Opa H,
wie die User „anonym“ und „Kai-Uwe“ bereits zutreffend festgestellt haben, ist es nicht möglich/zulässig, neben Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch gleichzeitig freiwillige Beiträge zu zahlen. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger nach Eingang der maschinellen Meldung über Ihren versicherungspflichtigen Minijob mit Ihnen zwecks Erstattung der freiwilligen Beiträge in Verbindung setzen wird. Wenn Sie das Verfahren abkürzen möchten, können Sie sich aber auch gern jetzt schon selbst mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.