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Experten-Antwort

freiwille Beiträge im Ruhendjahr vor dem Bezug von ALG I und nach Bezug von ALG I

von BirgitM31.05.2016 | 20:16
837 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich bitte um folgende Auskunft: ich möchte vor Bezug von ALG I ein sog. "Ruhendjahr" einlegen, ich welchem ich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung selbst entrichten möchte. Frage: wie hoch kann der Maximalbetrag sein, welchen ich in diesem Ruhendjahr entrichten würde - so hoch wie bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil zusammen? Oder nur so hoch wie mein bisheriger Arbeitnehmeranteil (ich liege unter der Beitragsbemessungsgrenze Bundesländer alt mit meinem bisherigen Gehalt)? Nach Bezug von ALG I würde ich weiterhin freiwillige Beiträge bis zur Erreichung der frühestmöglichen Altersgrenze für einen vorzeitigen Rentenbezug selbst entrichten. Frage 1: wie lange kann ich freiwillige Beiträge entrichten (bitte Auskunft in Jahren)? Frage 2: wie hoch dürfen diese Beiträge sein? bzw. was wäre ein sinnvoller Mindestbeitrag in Bezug auf einen geplanten vorzeitigen Rentenbezug (bitte Angabe in %, falls möglich). Ich bedanke mich im Voraus für Ihre freundliche Auskunft, Mit freundlichem Gruß Birgit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BirgitM,

dem Beitrag von „W*lfgang“ kann ich zustimmen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe. Dort kann man Sie individueller zu Ihrer konkreten Fallgestaltung beraten, als dies hier im Forum möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W*lfgangam 31.05.2016 | 20:43
Hallo BirgitM, > Frage: wie hoch kann der Maximalbetrag sein, welchen ich in diesem Ruhendjahr entrichten würde In der freiwilligen Versicherung bestimmen Sie selbst die Höhe der Beiträge, unabhängig von 'Vorverdiensten'. Höchstbeitrag monatlich 1.159,40 EUR x 12, entspricht einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt von 74.400 EUR = rd. 63 EUR mtl. Bruttorente (Rechenwert ab 01.07.2016). Geht das 'Ruhenjahr' über die Jahreswende, kann durch Beitragssatzveränderung ein etwas abweichender Wert entstehen. > Frage 1: wie lange kann ich freiwillige Beiträge entrichten Solange keine Pflichtbeitragszeiten parallel laufen und Sie keine Altersvollrente erhalten. Bei ALG 2 geht das. > Frage 2: wie hoch dürfen diese Beiträge sein? Siehe oben. > bzw. was wäre ein sinnvoller Mindestbeitrag Schwere Frage/nicht hier zu beantworten ...ein (nur) Mindestbeitrag kann den Durchschnittswert aus Ihrem gesamten Rentenleben absenken, was wiederum Einfluss auf andere Zeiten nehmen kann. DASS lässt sich nur individuell beurteilen – da den 'besten' Mindestbeitrag zu finden ...nun, die DRV-MA werden sich sicher über diverse Probeberechnungen 'freuen', um den optimalen Beitrag zu ermitteln/machen die garantiert nicht! Mindest-, Mittel- und Höchstbeitrag in die Berechnungen einfließen zu lassen, wäre sicher möglich, um danach das Optimum näherungsweise beurteilen zu können. Machen Sie einfach mal einen Beratungstermin aus, vielleicht reichen da schon erste Erkenntnisse für die freiwillige Versicherung/die beste Beitragshöhe aus. Gruß w.
BirgitMam 31.05.2016 | 21:13
Recht herzlichen Dank für Ihre schnelle und umfangreiche Antwort. Gruß BirgitM
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