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Experten-Antwort

Freiwillge Rentenzahlung

von Michael S04.10.2023 | 15:39
236 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1960 und lebe seit einiger Zeit im nicht EU-Ausland. Vor etwa 2 Monaten habe ich eine vorzeitige Rente mit 35 Beitragsjahren beantragt. Jetzt habe ich erfahren, dass mir leider 6 Monate zu den 35 Jahren fehlen. Den letzten Rentenverlauf habe ich noch nicht erhalten; ich war eigentlich sicher, ueber 35 Jahre zu haben. Kann ich (und wenn, wie) fuer diese fehlende Zeit freiwillig Beitraege zahlen? Geht das auch nachtraeglich, um weitere Wartezeit zu vermeiden? Danke vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für einen deutschen Staatsangehörigen im Ausland ist die freiwillige Versicherung ohne Weiteres möglich. Allerdings kann es natürlich sein, dass aufgrund von über- und zwischenstaatlichen Vorschriften (z.B. SV-Abkommen) noch Zeiten einer ausländischen Versicherung auf die Wartezeit anzurechnen sind. Das wird noch im Rentenverfahren geklärt. 

 

Mit dem Rentenantrag sind zunächst einmal alle Entrichtungsfristen "eingefroren". Sofern sie die benötigte Wartezeit bislang nicht erfüllen, wird man Ihnen die Möglichkeit einräumen, innerhalb einer gewissen Frist für dieses Jahr (oder bei Rentenantragstellung bis zum 31.03. noch für das letzte Jahr) freiwillige Beiträge zu zahlen. Die Rente beginnt dann mit dem Folgemonat der Rentenantragstellung.

 

Setzen Sie sich dazu mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, sobald die Summe der anzurechnenden Zeiten endgültig festgestellt ist. Alles Weitere teilt man Ihnen von dort mit.

 

Herzliche Grüße

Ihr Team vom Expertenforum

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2 Antworten

Schadeam 04.10.2023 | 17:27
Wenn dem so ist, könnten Sie die Monate Januar bis Juni 2023 mit freiwilligen Beiträgen belegen und dann wären im Juni 35 Jahre voll und die Rente könnte ab Juli 23 beginnen, bzw später falls Sie erst im Juli oder später Geburtstag haben. Was heißt nachträglich? Solange die 6 Monate nicht gezahlt sind, wird die Rente wohl nicht bewilligt werden; bis das geklärt ist, die Beiträge gezahlt und verbucht sind, wird das sicher noch einige Zeit dauern wenn Sie außerhalb von Europa leben. Aber wer im Forum soll dazu was konkretes sagen, wir alle kennen den Einzelfall nicht und wissen nicht was Sie alles bereits mit der DRV Sachbearbeitung geregelt haben. Andererseits: wenn Sie das bereits geregelt haben, bräuchten Sie im Forum nicht nachfragen.....
Abschlägeam 04.10.2023 | 17:51
Sie haben ja leider nicht erwähnt, in welchem Land Sie nun leben... deshalb mal hier 'etwas allgemeiner' wie Sie mit der DRV auch aus der Ferne kommunizieren könn(t)en: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/k… (Registrierung notwendig!) und hier noch ein paar Infos zu freiwilligen Zahlungen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/…
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