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Experten-Antwort

Freiwillig aus voller EM in die teilweise EM-Rente wechseln - möglich?

von Salvadore15.09.2020 | 16:51
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10 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe seit mehreren Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente (unbefristet). Ich will aber wieder arbeiten, finde aber nur Stellen, bei denen vorausgesetzt wird, dass ich maximal eine teilweise Erwerbsminderung geltend mache. Für unter 3 Stunden stellt mich niemand ein. Zu mir: Ich habe den GdB 50 und bin nach wie vor gesundheitlich angeschlagen, traue mir aber zu, in Teilzeit - z.B. 20 Stunden - zu arbeiten, ich bin 40 Jahre alt / jung. Ich habe zwei abgeschlossene Berufsausbildungen und ein abgeschlossenes Masterstudium und leide unter dem Nichtstun, finanziell wie psychisch - vielleicht kann das jemand nachvollziehen. Ein Ehrenamt reizt mich nicht, weil ich auch mehr Geld brauche als jetzt. Wie kann ich denn jetzt von voller auf teilweise EM-Rente wechseln? Und wie stelle ich das am intelligentesten an? Mit freundlichen Grüßen, Salvadore.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Salvadore,

Sie haben im Prinzip schon die richtigen Antworten erhalten. Einen konkreten Antrag auf teilweise EM-Rente gibt es nicht. In der Regel wird das so ablaufen, dass ein Rentenbezieher eine Tätigkeit aufnimmt, dies dem RV-Träger mitteilt und dann ggf. sozialmedinzinisch geprüft wird, ob sich der Gesundheitszustand entsprechend gebessert hat (also die Rente nur noch teilweise oder gar nicht mehr zusteht) oder vielleicht auch gar keine Änderung eingetreten ist und die Tätigkeit "auf Kosten der Restgesundheit" ausgeübt wird (dann bleibt es bei der vollen EM-Rente und es wird lediglich das Entgelt angerechnet). Dass ein Rentenbezieher diese Feststellung bereits vor Antritt der Tätigkeit wünscht, ist sicher eher ungewöhnlich. Sollte aber nicht unmöglich sein - sofern Sie sich mit der Tätigkeit sicher sind, sollten Sie das individuell mit Ihrem zuständigen RV-Träger klären.

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9 Antworten

Ouzam 15.09.2020 | 17:18
Es gibt keine Möglichkeit zu wechseln. Entweder Sie teilen Ihrer Rentenversicherung mit, dass Sie sich nur noch für teilweise EM halten und diese veranlasst wahrscheinlich eine Begutachtung oder Sie gehen einfach Teilzeit arbeiten und melden das Ihrer Rentenversicherung vorab. Dann erfolgt eine Anrechnung der Einkünfte auf die Rente die ggf. entsprechend gekürzt wird. Auch hier muss mit einer Begutachtung gerechnet werden. Im Ergebnis kann weiterhin eine volle EM bestehen bleiben und nur die Einkünfte werden angerechnet oder es wird eine teilweise EM festgestellt oder das Sie gar nicht mehr EM sind. Ein Wechsel nach Wunsch gibt es nicht auch nicht zurück zur vollen falls eine teilweise EM festgestellt wird. Das muss immer über einen Antrag geschehen.
Ottmaram 15.09.2020 | 20:12
Ich kann es nicht nachvollziehen. Wenn unter 3 Stunden eingestellt würde, wäre Ihr Ansinnen hier publik gemacht worden. Befremdlich finde ich auch, dass monetäre Gründe eine Rolle spielen. Entweder ist man erwerbsgemindert oder eben nicht!
Fraukeam 16.09.2020 | 08:28
Hallo Salvadore, die Antwort von Ouz ist richtig. Sie können einfach anfangen zu arbeiten und sind verpflichtet, das sofort dem Rententräger zu melden. Oder sie schreiben der Rentenversicherung, dass sie nur noch teilweise erwerbsgemindert sind. Rauskommen wird es auf dasselbe, höchst wahrscheinlich wird man sie erneut zum Gutachter schicken. Aus eigener Betroffenheit würde ich raten, erst den Job zu suchen oder noch besser erst ein Praktikum zu erbitten. Der Grund ist doppelt unschön. Erstens kann man noch so qualifziert sein, aus einer vollen Erwerbsminderung in Arbeit zu kommen, klappt trotzdem meistens nicht. Gucken sie sich vorher unbedingt die Statistiken arbeitsloser Schwerbehinderter an, das desillusioniert ordentlich. Und zweitens überschätzt man sich, wenn man jahrelang in Ruhe lebt als Behinderter. Ein Praktikum ist daher fair für beide Seiten. Bei mir war es nach 6 Wochen Belastung im Praktikum vorbei mit den Arbeitsplatzplänen. Also im eigenen Interesse ist es besser, nicht sofort offiziell ein neues Gutachten zu verlangen.
Salvadoream 16.09.2020 | 09:22
Hallo Frauke, danke für Ihre Rückmeldung. Ich habe einen Job, den ich Anfang Oktober antreten könnte, aber das ginge - hier aus tarifrechtlichen Gründen - nur, wenn ich bereits bei Dienstantritt den Status einer teilweisen EM-Rente habe. Nicht ganz einfach. Aber ich bleibe am Ball. Geld spielt zwar eine Rolle, aber vor allem schlägt mir das Leben als Rentner - mit 40 Jahren - auf die Seele. Ich werde mir Ihre Ratschläge auf jeden Fall durch den Kopf gehen lassen. Dass es nach Jahren ohne Arbeit schwer ist, die eigene Leistungsfähigkeit korrekt einzuschätzen, wird wohl stimmen. Vielen Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen, Salvadore
Salvadoream 16.09.2020 | 10:50
Alles klar, danke für Ihre (Experten-)Antwort! So werde ich es handhaben. Vielleicht lässt sich der Sachverhalt ja doch irgendwie zur Zufriedenheit aller Beteiligten klären. Mit freundlichen Grüßen Salvadore
Ottmaram 16.09.2020 | 13:26
Alles klar, danke für Ihre (Experten-)Antwort! So werde ich es handhaben. Vielleicht lässt sich der Sachverhalt ja doch irgendwie zur Zufriedenheit aller Beteiligten klären. Mit freundlichen Grüßen Salvadore
Aber zu Bedenken ist, dass eine Begutachtung auch dazu führen kann, dass die EMR komplett wegfällt.
So wird es hoffentlich auch kommen!
Salvatoream 16.09.2020 | 23:07
Zitat von Ottmar anzeigenausblenden
Aber zu Bedenken ist, dass eine Begutachtung auch dazu führen kann, dass die EMR komplett wegfällt.
So wird es hoffentlich auch kommen!
Da muss ich Sie beide leider enttäuschen, aufgrund von chronischer Erkrankung und Schwerbehinderung ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass mir die Rente von Seiten der RV aberkannt wird, laut meinem Sachbearbeiter gleich null. Ich selbst will allerdings versuchen, zu arbeiten, das nennt man Ehrgefühl, wissen Sie? Sie müssen sich also leider, leider ein anderes Hasssubjekt suchen, um Neid und Missgunst auszuleben. Aktuell bieten sich hier Flüchtlinge an. Menschen wie Sie können doch nur nach unten treten, um von der eigenen Kläglichkeit und Belanglosigkeit abzulenken. Da Menschen wie Sie außer Internethassereien gegen Pseudonyme im Leben ohnehin nie etwas erreichen werden: Tun Sie mir einen Gefallen und springen Sie aus dem Fenster. :-) Gruß, S.
Ouzam 17.09.2020 | 00:24
Das ist natürlich ebenfalls Harlekin. Weder die Sachbearbeiterin die Sie irgendwo gesprochen haben, noch Ihre Schwerbehinderung haben irgendeinen Einfluss auf die Entscheidung einer EM. NATÜRLICH können Sie mit stetiger Arbeit nachweisen, dass Sie nicht EM sind. Alles was der Entscheidung zugrunde liegt sind Vermutungen die Sie mit tatsächlichen Umständen zB dem Nachweis der stetigen Belastung durch eine Teilzeitstelle entgegentreten. Eine chronische Krankheit Schwerbehinderung waren bisher auch nur Indizien in einem Fall der als gesamt zu betrachten ist. Die EM bedeutet sie KÖNNEN NICHT, wenn Sie es aber tun belegen Sie eben das Sie es können. Nur in wenigen seltenen Ausnahmen erfolgt die Tätigkeit dann auf Kosten der Gesundheit. Es ist schon irgendwie ein wenig naiv so zu denken wie Ihr geschriebenes hier rüberkommt. Es sind hier schlicht Erfahrungswerte die wir Ihnen mitteilen. Diese lauten nochmals: 1. Egal wie Sie es handhaben, es wird mit ziemlicher Sicherheit zu einer Überprüfung durch die DRV kommen, das muss nicht mal zwangsläufig durch eine persönliche Begutachtung geschehen. 2. Der Ausgang dieser Überprüfung ist offen. Sie mögen Schwerbehindert und chronisch krank sein, das allein sagt aber nichts über eine EM aus oder bietet einen absoluten Schutz nicht mehr als voll erwerbsfähig zu gelten oder warum meinen Sie sind so viele Schwerbehinderte Menschen ohne Beschäftigung, wenn das allein schon zur EM führt. Die Schwerbehinderungen basieren zum überwiegendem Teil auf Krankheiten die länger als 6 Monate bestehen also chronisch sind. 3. Wenn Sie dann in teilweise EM Rente wechseln, wenn das so festgestellt wird, dann muss diese Rente nicht zwangsläufig unbefristet sein. Das ist eine neue Rente die neue festgestellt wird. Wie auch immer Sie das nennen und ja natürlich ist es nachvollziehbar etwas tun zu wollen und natürlich ist jedem jeder Euro mehr wichtig und natürlich ist das derzeitige System diskussionswürdig, in dem es heißt ganz oder gar nicht und jeder Versuch unter Umständen alles kosten kann selbst wenn er scheitert. Dennoch müssen Sie verstehen, dass man eine volle unbefristete Rente nicht so einfach riskiert. Es gibt einzige Jobs die für Rentner sind und diese sollten sie vielleicht erstmal ausprobieren und wenn sie dann ein Jahr täglich rund 3 h aushalten sollten Sie weiterdenken. Am Rande sei noch erwähnt, dass es den ArbG nichts angeht wie Ihr persönlicher sozialstatus ist zumindest nicht bis die Tinte auf dem Vertrag ist. Ob Sie Rentner Student oder Vollzeitmodel sind geht den ArbG nichts an.
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