Wenn Sie 12 Monate freiwillige Beiträge in Höhe des Mindestbeitrages von derzeit 79,60 zahlen, erhöht sich Ihre monatliche Rente um 4,36 Euro. Freiwillige Beiträge können in der Regel für das laufende Jahr bis spätestens 31. März des Folgejahres gezahlt werden (freiwillige Beiträge für 2011 bis spätestens 31.03.2012 beantragen). Unter Umständen kommen für bestehende Lücken auch freiwillige Beiträge nach bestimmten Sondernachzahlungsvorschriften in Betracht (z.B. freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten).
Ob es sich bei Ihnen lohnt, freiwillig Beiträge einzuzahlen, hängt von Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf und den eingezahlten Beiträgen ab. Bitte wenden Sie sich hierzu an eine unserer kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstellen.
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