Die Künstlersozialkasse ist eine Pflichtversicherung für Selbständig tätigt Künstler. Sie sind dort Krankenversichert, pflegeversichert und zahlen in ihre Rente ein. Die Versicherung über die Künstlersozialkasse führt regelmäßig zu Pflichtbeiträgen, daher dürfte die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich sein.