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Experten-Antwort

freiwillig gesetzlich versichert

von mobil5821.03.2022 | 11:02
104 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin freiwillig gesetzlich in der Rentenversicherung versichert. Als Mitglied in der KVDR muss man da bei einer kleinen Riester Rente in Höhe von ca. 70 Euro Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Gilt da auch die Freigrenze von 164,50 Euro ? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2022 | 12:48

Guten Tag mobil58,

zur Klärung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Vielen Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Retenversicherung

4 Antworten

Berndam 21.03.2022 | 11:10
Die Freigrenze für Betriebrenten gibt es nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig versicherte. Für solche Fragen ist aber die Krankenkasse und nicht die DRV Ansprechpartner.
W°lfgangam 21.03.2022 | 19:53
Hallo mobil58, die Frage ist, wie Sie _ab Rentenbeginn_ krankenversichert sind, ...KVdR = Pflichtversicherung oder 'nur' freiwillige KV. Frage: Sie erhalten noch keine Rente/die KVdR wurde daher noch gar nicht geprüft - mit den dann erst folgenden beitragsrechtlichen KV/PV-Auswirkungen??? ...was Freibetrag bei KVdR und/oder ggf. Beitragszuschuss zur (freiw.) KV betrifft, ohne Mitglied der KVdR werden zu können? Grundsätzlich gilt: 'Riester' ist nicht KV/PV-pflichtig, sofern KVdR greift ...bei freiwilliger KV sieht das anders aus/gehört mit zum KV-pflichtigem Einkommen. Ihre KK wird es Ihnen im Rahmen eines dortigen Beratungsgesprächs sicher gerne erläutern können. Gruß w.
mobil58am 23.03.2022 | 17:53
Hallo, habe Rentenbescheid bekommen , Rente ab 01.05. ,soweit ok. Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung wurden ebenfalls aufgeführt. Krankenkasse hatte sich vorher schon gemeldet und mitgeteilt das ich Mitglied der KVDR bin. Würde der Zuschuss zur Krankenkasse extra gekennzeichnet z.B Zuschuss zur Krankenkasse , wenn ich gesetzlich freiwillig versichert wäre ? Jetzt habe ich noch einen Fragebogen der Krankenkasse bekommen mit den Fragen zu weiteren Renten wie Betriebsrenten und andere. Muss da trotzdem die kleine Riesterrente , die erst nächstes Jahr anläuft angegeben werden ? Zudem stellt sich noch eine andere Frage: Sind bei einen geringen selbständigen Zusatzeinkommen von 150 Euro im Monat auch noch Sozialbeiträge abzuführen ? Danke und Gruß Frank
Falsches Forumam 23.03.2022 | 18:21
Wie wäre es denn, wenn Sie Ihre Fragen Ihrer Krankenkasse oder in einem Krankenkassenforum stellen. Haben Sie die Expertenantwort nicht gelesen oder nicht verstanden?
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