Guten Morgen, Peter,
ich kann zum einen auf die verlinkte Antwort des Experten verweisen, dass auch bei freiwilliger Versicherung ggf. ein Anspruch auf Reha-Leistungen gegeben sein könnte. Sie sollten sich jedoch auf jeden Fall vor der Entscheidung über eine weitere Pflicht- oder freiwillige Versicherung telefonisch oder per Videoberatung ausgehend von Ihren konkreten Versicherungszeiten beraten lassen, da nur dann eine für Sie zutreffende Beurteilung abgegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung