Wie bereits zuvor ausgeführt, sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen und die Problematik in einem persönlichen Gespräch klären.
Folgende Punkte sind hierbei zu erörtern:
1. Möchten oder können Sie mit den Pflichtbeiträgen eine bestimmte Wartezeit für eine Altersrente erreichen? Wie wirken sich diese Pflichtbeiträge auf die nachfolgende Altersrente aus?
2. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird hochgerechnet aufgrund einer Zurechnungszeit. Diese Zurechnungszeit wird vermutlich höher bewertet als die Pflichtbeiträge aufgrund des Minijobs.
3. Anhand von Probeberechnungen lassen sich die jeweiligen Auswirkungen darstellen.