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Experten-Antwort

Freiwillig in Rentenversicherung zahlen / Minijob

von Kerstinchen25.07.2017 | 13:19
404 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe volle Erwerbsminderungsrente und übe jetzt einen Minijob aus, um hoffentlich auch mal wieder Vollzeit gehen zu können. Ich zahle freiwillig in die Rentenversicherung ein. Meine Frage ist; macht es Sinn in die Rentenversicherung einzuzahlen? Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits zuvor ausgeführt, sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen und die Problematik in einem persönlichen Gespräch klären.

Folgende Punkte sind hierbei zu erörtern:

1. Möchten oder können Sie mit den Pflichtbeiträgen eine bestimmte Wartezeit für eine Altersrente erreichen? Wie wirken sich diese Pflichtbeiträge auf die nachfolgende Altersrente aus?

2. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird hochgerechnet aufgrund einer Zurechnungszeit. Diese Zurechnungszeit wird vermutlich höher bewertet als die Pflichtbeiträge aufgrund des Minijobs.

3. Anhand von Probeberechnungen lassen sich die jeweiligen Auswirkungen darstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 25.07.2017 | 13:50
Gefühlt eher nein, es macht wenig bis keinen Sinn. Aber das Für und Wider sollten Sie sich im persönlichen Beratungsgespräch erläutern lassen. Ich fürchte dass theoretische Erläuterungen vielleich schwere zu verstehen sind als Erklärungen im Gespräch.
senf-dazuam 25.07.2017 | 14:08
Hallo Kerstinchen! Sie erhalten dadurch Pflichtbeitragszeiten. Sollte es irgendwann mal darauf ankommen, eine bestimmte Zahl an Monaten mit Pflichtbeiträgen vorweisen zu können, dann hilft der Minijob. Wenn Sie den Zahlbetrag einer zukünftigen Altersrente im Blick haben, dann wird die EM-Rentenzeit vermutlich als Rente besser bewertet werden als durch die Pflichtbeiträge. Auch hier die Empfehlung: gehen Sie zu einer Beratungsstelle und lassen Sie sich das anhand Ihres Erwerbs- und Versicherungslebens erklären. Zur klärung der Sinnhaftigkeit gehört aber auch, abzustecken, welches Ziel Sie erreichen wollen.
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