Hallo Elsa,
es werden nur Zeiten im Versicherungsverlauf aufgeführt, die der Rentenversicherung auch gemeldet werden. Üben Sie keine abhängige Beschäftigung aus oder beziehen Sie keine Sozialleistung, erfolgt auch keine Meldung. Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung allein ist für Rentenversicherung grundsätzlich nicht relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung