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Experten-Antwort

Freiwillig Rentenversichert. Aufrechterhaltung von Rentenleistungen

von HK 21.02.2024 | 09:31
123 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich würde gern erfahren was ich tun muss, um A) den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, B) den Anspruch auf vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufrecht zu erhalten, C) wie hoch der dafür entsprechende Mindestbeitrag als freiwillig Versicherter ist, D) wo ich die entsprechenden Anträge erhalte und wie diese genau heißen. Hintergrund: Nach 465 Monaten Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, habe ich mich zum 01.07.2023 als Berater Selbstständig gemacht. Mein Geburtsdatum ist der 03.04.1968. Die Wartezeit für langjährig Versicherte ist laut Rentenauskunft erfüllt. Rentenbeginn ohne Abschlag wäre der 01.05.2035. Mit Abschlag frühester Rentenbeginn wäre der 01.05.2031. Mir geht es in meiner Fragestellung daher explizit um die Aufrechterhaltung auf Erwerbsminderungsrente und Aufrechterhaltung auf vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Laut Rentenauskunft wäre der Rentenbeginn bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für besonders langjährig Versicherte, der 01.05.2033 (mit 65 Jahren) Laut Rechtenauskunft fehlen hier noch 7 Jahre und 2 Monate. Diese würde ich gern mit freiwilligen Zahlungen überbrücken. Was muss ich dafür tun und wie hoch ist der Mindestbeitrag? Lieben Dank für eine Antwort. HK

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2024 | 10:35

Hallo HK,

wir empfehlen Ihnen aufgrund Ihrer umfangreichen und wichtigen Beratungsanliegen einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Königam 21.02.2024 | 10:04
Mit freiwilligen Beiträgen können Sie den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nicht aufrecht erhalten, für die 45 Beitragsjahre als Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen diese in Ihrem Fall allerdings mit. Der Mindestbeitrag in 2024 liegt bei monatlich 100,07 €. Wenn Sie den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten wollen, können Sie auf Antrag in Ihrer Selbständigkeit auch Pflichtbeiträge zahlen. Lassen Sie sich individuell von der Rentenversicherung beraten und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die folgende Broschüre bietet einen guten Überblick. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Googeln geht schneller :-)am 21.02.2024 | 10:06
A) Mindestens 5 Jahre Wartezeit, in der Regel müssen den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtversicherungszeiten vorliegen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… B) Rente für besonders langjährig Versicherte: "Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind." https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… REnte für besonders langjährig Versicherte: C) monatlicher Mindestbeitrag im Jahr Jahr 2024: 100,07 Euro https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Pre… D) Anträge wofür? Rentenantrag: Formular R0100 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Antrag für freiwillige Rentenbeiträge: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… PS: mit 5 bis 10 Minuten Internet-Recherche hätten Sie das sicher auch gefunden ;-)
kurz und knappam 21.02.2024 | 10:09
Da Sie auch als Selbstständiger grundsätzlich erst einmal Versicherungspflichtig sind/bleiben (§2 SGB VI) ist es für Sie wesentlich zielführender, wenn Sie sich also von Ihrer zuständigen DRV beraten lassen, was in Ihrem Fall am 'günstigsten' ist. Denn dort hat man Einblick in Ihre Unterlagen, hier im Forum nicht. Eine Beratung kann auch telefonisch oder per Videochat erfolgen, Sie müssten also dafür Ihr Homeoffice noch nicht einmal verlassen :-) Zur Vorbereitung auf die Beratung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
Königam 21.02.2024 | 11:56
Googeln geht schneller :-) schrieb

A) Mindestens 5 Jahre Wartezeit, in der Regel müssen den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtversicherungszeiten vorliegen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html

B) Rente für besonders langjährig Versicherte:

"Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind."

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html:

REnte für besonders langjährig Versicherte:

C) monatlicher Mindestbeitrag im Jahr Jahr 2024: 100,07 Euro

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/2023-12-07_neue_werte_2024.html

D) Anträge wofür?

Rentenantrag: Formular R0100

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0100.html

Antrag für freiwillige Rentenbeiträge:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0060.html

PS: mit 5 bis 10 Minuten Internet-Recherche hätten Sie das sicher auch gefunden ;-)

Folgen Sie besser meinem oder dem Expertenrat und lassen sich individuell beraten. Die Theoretiker wie @ Googeln geht schneller, hier im Forum können viel erzählen, die sind ja auch nicht selber betroffen und ob Schnelligkeit bei einer derartigen Angelegenheit der richtige Weg ist, sei auch mal dahingestellt.
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