Hallo HK,
wir empfehlen Ihnen aufgrund Ihrer umfangreichen und wichtigen Beratungsanliegen einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
A) Mindestens 5 Jahre Wartezeit, in der Regel müssen den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtversicherungszeiten vorliegen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
B) Rente für besonders langjährig Versicherte:
"Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind."
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html:
REnte für besonders langjährig Versicherte:
C) monatlicher Mindestbeitrag im Jahr Jahr 2024: 100,07 Euro
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/2023-12-07_neue_werte_2024.html
D) Anträge wofür?
Rentenantrag: Formular R0100
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0100.html
Antrag für freiwillige Rentenbeiträge:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0060.html
PS: mit 5 bis 10 Minuten Internet-Recherche hätten Sie das sicher auch gefunden ;-)
Folgen Sie besser meinem oder dem Expertenrat und lassen sich individuell beraten. Die Theoretiker wie @ Googeln geht schneller, hier im Forum können viel erzählen, die sind ja auch nicht selber betroffen und ob Schnelligkeit bei einer derartigen Angelegenheit der richtige Weg ist, sei auch mal dahingestellt.
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