Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Freiwillig Rentenversichert Erwerbsminderungsrente

von Marion10.06.2008 | 19:27
1245 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin selbstständig und nicht Rentenversicherungspflichtig.Ich bin nach 1961 geboren.Ich bezahle zur Zeit keine Rentenbeiträge.Welche Möglichkeiten bestehen für mich um meine Erwerbsunfähigkeitanwartschaften aufrecht zu erhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marion,

ich kann mich hier nur dem dringenden Rat der User anschließen: Bitte lassen Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten. Nur so können wirklich alle Umstände geklärt werden.

7 Antworten

Unbekanntam 10.06.2008 | 22:12
Hallo Marion, leider haben Sie nicht geschrieben, wie lange Sie schon selbständig sind. Ihre Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Es spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, die konkret ein Berater in der Beratungsstelle für Ihren Fall zugeschnitten mitteilen kann. Wir könnten alles theoretische Ihnen aufzählen, was Ihnen aber nichts nützt, weil es Sie mehr verwirrt, weil es eine Informationsflut ist. Ich weiß, als Selbständiger hat man nie Zeit, dennoch sollten Sie die nächste Beratungsstelle am Besten morgen schon aufsuchen. Lassen Sie sich nicht Zeit. Es geben hierbei Fristen die beachten werden müssen. Da kann es schon übermorgen zu spät sein. Vergessen Sie bitte nicht Ihren Ausweis und Ihre Versicherungsnummer mitzunehmen.
Naam 11.06.2008 | 06:36
Also durch freiwillige Beiträge können Sie einen Schutz vor Erwerbsminderung grundsätzlich nicht aufrecht erhalten. Es gäbe eine Möglichkeit, die ist aber aus Ihren Angaben nicht ersichtlich. Auch Versicherungspflicht auf Antrag wäre möglich, aber wie Unbekannt schon gesagt hat, können wir mit Ihren Angaben so nichts anfangen. Da ist ein Besuch bei der Beratungsstelle wirklich zu empfehlen.
Marionam 11.06.2008 | 08:02
Ich habe jetzt im Juni den letzten freiwilligen Mindestbeitrag bezahlt.Ab Juli besteht keine Rentenversicherungspflicht mehr.Ich habe mich telefonisch bei der Rentenberatung informiert, dort wurde mir mitgeteilt das es für mich nicht lohnen würde weiter einzubezahlen da ich von meinem Einkommen ca.150 Euro bezahlen müßte, das wiederum zu wenig wäre um die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer aufrecht zu erhalten (Anwartschaften sinken) und für meine spätere Rente würde es natürlich überhaupt nichts bringen.
Rosannaam 11.06.2008 | 09:42
Hallo Marion, ich denke, Sie werfen da einiges durcheinander! Sie schreiben, dass Sie im Juni (vermutlich 2007) den letzten FREIWILLIGEN Beitrag gezahlt haben und ab Juli keine RentenversicherungsPFLICHT mehr besteht! Das kann so nicht stimmen. Wenn Sie während Ihrer Selbständigkeit (seit wann?) freiwillige Beiträge gezahlt haben, wurde der letzte PFLICHTBEITRAG ja davor gezahlt, als Sie noch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen. Haben Sie am 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 60 KM erfüllt, könnten Sie - rein theoretisch - durch eine freiwillige Beitragszahlung die Anwartschaft für eine EM-Rente aufrechterhalten. Wenn nicht, dann nicht. Mein Tipp ist auch: auf jeden Fall so bald wie möglich PERSÖNLICH (nicht telefonisch) mit der DRV in Kontakt zu treten und die Sache in einem Gespräch zu klären. Alles andere hilft Ihnen nicht wirklich weiter. MfG Rosanna.
Happyam 11.06.2008 | 10:18
Hallo Marion, anhand Ihrer doch sehr knappen und etwas verwirrten Angaben nehme ich mal an, Sie haben den sog. Existenzgründungszuschuss ( 3 Jahre) erhalten und waren somit als Ich-AG'lerin in der gesetzl. RV pflichtversichert? Dieses ist im Juni ausgelaufen und nun sind Sie nach § 2 (Nr.10) SGB VI nicht mehr versicherungspflichtig oder sehe ich das falsch? Wenn Sie die allg. Wartezeit vor dem 31.12.1983 (60 Monate) nicht erfüllt haben, endet hier tatsächlich die Überlegung einer weiteren freiwilligen Versicherung! Sie dürfen die freiwillige Versicherung nicht mit der Pflichtversicherung in einem Zusammenhang sehen (sagt ja eigentlich auch schon das Wort selbst), sondern jede für sich betrachtet. Da ich glaube, dass Sie das "Rentenkauderwelsch" nicht richtig verstanden haben, schließe ich mich unbedingt meinen Vorrednern an! Weiterhin bitte niemals auf eine telefonische Auskunft verlassen geschweige denn berufen! Da hat man nix in der Hand, wenn es mal zu einem "Streitfall" kommen sollte. Also "fluggs" einen Beratungstermin ausmachen und alles ganz genau durchsprechen. Und gehen Sie erst, wenn Sie alles (richtig) verstanden haben! LG Happy
Marionam 12.06.2008 | 08:00
Mein Existenzgründerzuschuß endet Juni 2008 ,ab Juli 2008 bin ich nicht mehr rentenversichert. Da ich nach 1961 geboren bin und ab 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 60 KM nicht erfüllt habe halte ich meine Erwerbsunfähigkeitsrente mit freiwilligen Beträgen leider nicht aufrecht( das habe ich schon richtig verstanden).Eine Pflichtversicherung wäre für mich unrentabel da der Beitrag zu niedrig wäre.Leider habe ich die nächsten 5 Wochen keine Zeit zu einem Beratungsgespräch da ich festgelegte Kundentermine habe.Das ist mein Problem
Happyam 12.06.2008 | 09:19
Hi Marion, bei einer evtl. Weiterversicherung geht es nicht ausschließlich um die Rendite der späteren Rente! Vielmehr wäre es eine Möglichkeit den EM-Schutz durch diese "Pflicht"-Beiträge aufrecht zu erhalten. Da dieses Thema jedoch sehr komplex ist, nochmal mein Rat unbedingt in die nächste Beratungsstelle zu gehen und das alles mal abzuklären. Es ist sehr wichtig für Sie! Auch wenn Sie wenig Zeit haben, sollten Sie diese halbe Stunde übrig haben! Glauben Sie mir, danach sind Sie schlauer und werden vielleicht sogar dankbar sein... LG Happy
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026