Grundsätzlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsgrundlage (§§ 7, 187a SGB VI) vorliegen. Das wiederum ist eine Frage Ihres Einzelfalles. Insoweit hat KSC Recht, dass Sie sich am Besten einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung besorgen.