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Experten-Antwort

Freiwillig RV Beiträge zahlen vs. Freiwillige Rentenversicherung

von Tommi25.06.2018 | 10:46
336 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe ein paar Fragen zu dem Thema Freiwillig RV Beiträge zahlen vs. Freiwillige Rentenversicherung Bei dem einen könnte man eine größere Summe einzahlen, so um die 50.000€; um Abschläge bei früherem Rentenbeginn auszugleichen. Bei der anderen Version könnte ich um die 1.200€/Monat auf mein Rentenkonto zahlen, um später eine höhere Rente bzw. die Erwerbsminderungsrente zu erhöhen. Kann man bwide Formen kombinieren, oder nur entweder - oder? Ich möchte eine möglichst hohe Summe heuer steuerlich geltend machen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsgrundlage (§§ 7, 187a SGB VI) vorliegen. Das wiederum ist eine Frage Ihres Einzelfalles. Insoweit hat KSC Recht, dass Sie sich am Besten einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung besorgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 25.06.2018 | 18:46
Freiwillige Beiträge (also pro Jahr 12 Beiträge zwischen Mindest- und Höchstbeitrag) kann man zahlen, wenn man nicht pflichtversichert ist (Hausfrau, Selbständigen, etc.) Beiträge zum Ausgleich eines Abschlages kann man ab 50 bezahlen wenn man einen späteren Abschlag in der Altersrente vermeiden oder abmildern will. Es gibt durchaus Personen, die beides kombinieren können aber auch Personen, die nur den Abschlag ausgleichen können (z.B. der ganz normale pflichtversicherte Arbeitnehmer - der kann keine regelmäßigen freiwilligen Beiträge leisten) Auf zur persönlichen Beratung.
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