Genau aus den gegebenen Antworten können Sie erkennen, dass erst in einer individuellen Beratung geklärt werden kann, ob es für weiterhin sinnvoll ist freiwillige Beiträge zu entrichten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Kann sein aber auch nicht - da müsste man Ihren kompletten Versicherungsverlauf kennen :-)
Wenn die freiwilligen Beiträge einen EM Anspruch zu sichern helfen und Sie in 2 Jahren totkrank würden und dann 800 Euro Monatsrente bekommen, hat es schon Sinn gemacht weiterzuzahlen.
Besteht der EM Schutz nicht und kann mit freiwilligen Beiträgen nicht erhalten werden, macht es weniger Sinn......oder wenn die Rente mickrig klein wäre....
Also auf zur Beratungsstelle und die Frage vor Ort stellen.
OK, hatte ich vergessen, das hängt ja vom Geburtsdatum ab und diesen 5 Jahren vor 1984.
Diese ganzen Übergangsfristen machen das ja alles so kompliziert.
Realist
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