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Experten-Antwort

Freiwillig versicherter Rentner Mindesteinnahmegrenze und R0820

von Maria13.01.2023 | 08:29
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3 Antworten

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Hallo, meine Frage bezieht sich auf Formular R0820 und auf die Beitragsbemessung bei Rentnern. Der betreffende Renter war einen Grossteil seines Lebens selbstaendig im Einzelhandel und dadurch privat KV versichert. Nach Aufgabe des Einzelhandels hat er als Angestellter gearbeitet und war freiwillig in der GKV. Nun als Rentern muss er sich freiwillig KV (da zu lange in der PKV). Seine monatliche Rente ist unter der Mindesteinnahmegrenze, jedoch wird diese ja zur Berechnung herangezogen. Es besteht Wohneigentum aber keine Mieteinnahmen. Meine Frage nun - wie ist es rechtlich zulaessig, dass hier nicht die wirkliche Rentensumme (keine anderen Einnahmen vorhanden) herangezogen wird? Und die zweite Frage - sollte er R0820 einreichen, was wird dort hineingerechnet? Muesste Wohneigentum veraeussert werden? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

der Zuschuss für die freiwillige Krankenversicherung wird nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse berechnet. Er wird in Höhe des halben Betrags gezahlt, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des Zusatzbeitrages auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Die Höhe der tatsächlichen Beitragsaufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung hat keine Auswirkung auf die Höhe des Zuschusses. Auch Wohneigentum spielt hierbei keine Rolle.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Mondkindam 13.01.2023 | 08:35
Hallo Maria, welche Beträge zur Berechnung des freiwilligen Krankenkassenbeitrages herangezogen werden müssen Sie bei der Krankenkasse erfragen. Das ist der Rentenversicherung egal. Der Beitragszuschuss, der zur Rente gezahlt wird, wird allein aus der Rente berechnet.
Mariaam 13.01.2023 | 09:32
Hallo Mondkind, vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Ja, der Beitrag ist mir bekannt, generell stellt sich hier nur die Frage wie es rechtens ist die Berechnung auf Basis eines fiktiven Renteneinkommens vorzunehmen. Aber ungeachtet dessen (laut KK "ist das nun einmal so") stellt sich trotzdem noch die Frage zum Formular R0820 und auf was sich Berechnung eines etwaigen Zuschusses basiert - wird zB. Wohneigentum hinzugerechnet. Herzlichen Dank!
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