Hallo Maria,
der Zuschuss für die freiwillige Krankenversicherung wird nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse berechnet. Er wird in Höhe des halben Betrags gezahlt, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des Zusatzbeitrages auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Die Höhe der tatsächlichen Beitragsaufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung hat keine Auswirkung auf die Höhe des Zuschusses. Auch Wohneigentum spielt hierbei keine Rolle.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung