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freiwillige Arbeitslosenversicherung

von stellaartois15.03.2019 | 09:21
183 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin seit seit 2006 als Selbstständige frewillig arbeitslosenversichert. Unmittelbar danach bekam ich meinen schwerst-mehrfachbehinderten Sohn, den ich seit seiner Geburt pflege. Ich bin damals daraufhin in den günstigeren Tarif für pflegende Angehörige gewechselt. Seit 01/2017 zahlt die Pflegekasse meinen Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung weiter. Ab Juli dieses Jahres müssen wir unseren Sohn in ein Heim geben. Damit endet für mich das Pflegeverhältnis. Und damit auch die Zahlung der Pflegekasse für meine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Wenn ich richtig gesehen habe, betrüge mein Arbeitslosengeldanspruch nach der Pflege ca 662 Euro. Deutlich niedriger als mein Anspruch als Hochschulabsolvent, wenn ich aus der Selbstständigkeit in die Arbeitslosigkeit gehen müsste. Ist es möglich, die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wieder "aufleben" zu lassen. Sprich, nach der Ruhephase von 12 Jahren Pflege, sich erneut als Selbstständige freiwillig arbeitslosenzuversichern? Wenn ja: Würde ich dann im Falle einer Arbeitslosigkeit a) das pauschalierte Arbeitslosengeld 1 der Pflegeperson erhalten? Oder b) das aufgrund meines Hochschulabschlusses höhere Arbeitslosengeld? Wennn Fall b) zutrifft: Wie viele Monate muss ich nach meiner Pflegetätigkeit weiter selbständig freiwillig versichert sein, um Anspruch auf das höhere Arbeitslosengeld 1 zu haben, für das mein Hochschulabschlusses die Bezugsgröße darstellt? Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorhinein!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen,

Wir leiten die Frage an den Autor weiter. Bitte melden Sie sich unter redaktion /at/ ihre-Vorsorge.de. Dann können wir Ihnen individuell antworten.

Viele Grüße

Ihr Admin

2 Antworten

AfAam 15.03.2019 | 09:25
Sie befinden sich in einem Rentenforum. Ihre Fragen beziehen sich aber auf das Arbeitslosengeld. Daher sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit oder ein entsprechendes Forum wenden.
stellaartoisam 15.03.2019 | 09:38
Ich beziehe mich auf folgenden Artikel auf Ihrer Seite: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/freiwillige-arbeitslo… Könnten Sie meine Frage an den Redakteur weiterleiten? Oder können Sie mir ein vergleichbares Forum zu dem Thema nennen? Bei der Agentur für Arbeit habe ich dazu leider bislang sehr selten fachkundige Ansprechpartner oder Aussagen bekommen können.
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