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freiwillige beiträge

von lupo21.09.2007 | 11:54
1268 Ansichten
3 Antworten

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hallo, können neben den rentenbeiträgen eines hartz IV-empfängers noch freiwillige beiträge zusätzlich gezahlt werden, wenn jemand z.b. seinem 26-jährigen sohn eine eventuell bessere altersversorgung ermöglichen möchte oder verhindern die beiträge, die durch die hartz IV zahlende stelle schon entrichtet werden, dieses vorhaben? danke für die antwort. Gruß, Lupo

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die freiwillige Versicherung ist nur zulässig, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II liegt jedoch Kraft Gesetzes bereits eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen scheidet daher aus.

2 Antworten

Batrixam 21.09.2007 | 12:00
Eine freiwillige Beitragszahlung ist neben eine laufenden Pflichtbeitragszahlung (z.B. aufgrund von Arbeitslosengeld II-Bezug) nicht möglich.
bekissam 21.09.2007 | 16:49
Freiwillige Beiträge sind keine Zusatz- oder Höherversicherungsbeiträge und können nur alternativ gezahlt werden, sofern keine Pflichtversicherung besteht. Sie müssen darüber aber nicht traurig sein! Es gibt deutlich bessere Anlagemöglichkeiten!
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