Dem Eintrag von Schade kann ich nur zustimmen. Nachdem Sie angegeben haben, dass Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, muss ich davon ausgehen, dass Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt sind. Für Zeiträume, in denen Versicherungspflicht besteht, ist aber eine freiwillige Versicherung zur deutschen Rentenversicherung ausgeschlossen.