Die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung errechnen sich grundsätzlich aus den gezahlten Beiträgen. Es werden auch andere Zeiten, wie zum Beispiel die Kindererziehungszeiten, in die Rentenberechnung mit einbezogen. Damit wir Ihnen Ihren Rentenanspruch möglichst konkret ausrechnen können, sollten Sie zunächst im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens alle rentenrechtlich relevanten Daten zusammentragen. Dabei sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung gerne behilflich.
Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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