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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge 2018

von RLP196820.03.2019 | 09:49
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bis Ende 2017 habe ich monatlich freiwillig Beiträge gezahlt. Diese Zahlung habe ich per 01.01.2018 gestoppt. Für 2018 möchte ich jetzt eine grösse Einmalzahlung leisten. Wie gehe ich am besten vor ? Vielen Dank RLP1968

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User RLP 1968,

wie User Pegasus Ihnen bereits mitgeteilt hat, müssen die freiwilligen Beiträge für 2018 bis zum 01.04.2019 gezahlt sein. Daher sollten Sie schnellstmöglich ein Schreiben an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden, in dem Sie mitteilen, welchen Gesamtbetrag Sie in den nächsten Tagen überweisen. Als Verwendungszweck müssen Sie bei der Überweisung Ihre Versicherungsnummer und die Zeitraum der Beiträge (01/18 bis 12/18) angeben.

Wenn Sie in Zukunft die freiwilligen Beiträge nur noch einmal jährlich, am Ende des Jahres überweisen wollen, sind sie für die Überweisung selbst verantwortlich. Sie werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht erinnert, dass Sie noch freiwillige Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr zahlen können. Sie werden nur am Anfang des Jahres über die neue Höhe des Mindest- und Höchstbeitrages informiert.

Wenn Sie jedoch eine Ausgleichszahlung für eine Rentenminderung leisten wollen, kann nur erfolgen, wenn Sie vorher die Formulare V 0210 (und nicht R 0210), V 0211 und V 0300 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt haben.

Die Formulare finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter dem Menüpunkt „Services – Formulare und Anträge“.

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3 Antworten

Pegasusam 20.03.2019 | 10:45
Sie teilen den Betrag, den Sie zahlen wollen (max. 14954,40), durch 12 und überweisen jeden Monat die entsprechende Summe als freiwilligen Beitrag. Oder Sie zahlen den gesamten Betrag im Dez. rückwirkend für die Monate im Jahr 2019. Oder Sie wollen den Ausgleichsbetrag für die Rentenminderung bei einer vorgezogenen Altersrente einzahlen? Dann stellen Sie den Antrag R0210.
Pegasusam 20.03.2019 | 10:55
Habe überlesen, dass es schon für 2018 sein soll. Funktioniert aber genauso, natürlich nicht mehr als laufende Zahlung. Achtung: Einzahlung bis spätestens 01.04.2019!
RLP1968am 20.03.2019 | 13:37
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Das Schreiben an den Rentenversicherungsträge geht heute raus. Einen schönen Tag noch RLP1968
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