Hallo User RLP 1968,
wie User Pegasus Ihnen bereits mitgeteilt hat, müssen die freiwilligen Beiträge für 2018 bis zum 01.04.2019 gezahlt sein. Daher sollten Sie schnellstmöglich ein Schreiben an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden, in dem Sie mitteilen, welchen Gesamtbetrag Sie in den nächsten Tagen überweisen. Als Verwendungszweck müssen Sie bei der Überweisung Ihre Versicherungsnummer und die Zeitraum der Beiträge (01/18 bis 12/18) angeben.
Wenn Sie in Zukunft die freiwilligen Beiträge nur noch einmal jährlich, am Ende des Jahres überweisen wollen, sind sie für die Überweisung selbst verantwortlich. Sie werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht erinnert, dass Sie noch freiwillige Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr zahlen können. Sie werden nur am Anfang des Jahres über die neue Höhe des Mindest- und Höchstbeitrages informiert.
Wenn Sie jedoch eine Ausgleichszahlung für eine Rentenminderung leisten wollen, kann nur erfolgen, wenn Sie vorher die Formulare V 0210 (und nicht R 0210), V 0211 und V 0300 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt haben.
Die Formulare finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter dem Menüpunkt „Services – Formulare und Anträge“.