Hallo User Josefa Jahrgang 5/1954,
zu 1.) eine Beitragsleistung für 2018 ist nicht mehr möglich, da der Antrag bis zum 31.03.2019 hätte gestellt sein müssen.
Für 2019 beträgt der Höchstbeitrag monatlich 1.246,20 EUR. Sollten Sie für ein ganzes Jahr zahlen, beträgt derzeit die monatliche Rentensteigerung daraus 68,31 EUR brutto.
Zu 2.) Natürlich müssen Sie nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente in Anspruch nehmen. Sollten Sie Ihre Regelaltersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, können Sie auch weiterhin freiwillige Beiträge entrichten. Sobald Sie Ihre Regelaltersrente in Anspruch nehmen, ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen ausgeschlossen.
Zu 3.) Eine Berechnung der möglichen Regelaltersrente ist nicht möglich, da zum einen nicht bekannt ist, wie hoch der aktuelle Rentenwert und zum anderen wie hoch der Höchstbeitrag sein wird.
Bei Ihren Überlegungen sollten Sie die Ratschläge von User W°lfgang beachten, hinsichtlich der Rentenbezugsdauer, bis Sie Ihre Einzahlungen wieder zurückhaben. Auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte.
Eine ausführliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ist unumgänglich.