Könnte durchaus sein. Machen Sie hierzu bitte einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend. Wobei der Ihnen nur hilft, wenn Sie aus der damaligen Betrachtung heraus die 35 Jahre Rentenzeiten vor dem 65. Lebensjahr durch weitere Beitragsleistung hätten erfüllen können. Denn auch vor fünf Jahren wäre Ihnen nur eine laufende Beitragsleistung möglich gewesen. Sollten also zum Beispiel 10 Jahre Rentenzeiten fehlen, ergäbe sich kein anderes Ergebnis, als damals mitgeteilt.
Nachzahlungen für noch mehr Jahre zurück sind eher nicht möglich und an strenge Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel nach unversorgtem Ausscheiden aus einer internationalen Organisation oder für nicht anrechenbare Schulzeiten.