Wenn man die Arbeit bzw. die Zeit für die Kindererziehung zusammenzählt, kommt man auf 48 Monate. Für einen Rentenanspruch sind 60 Monate erforderlich. Die noch fehlenden 12 Monate –zur Erfüllung der Wartezeit- können Sie auf einmal nachzahlen und hätten sofort einen Rentenanspruch. Sie sollten deshalb so schnell wie möglich eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alles weitere viel besser persönlich erklären. Wenn aufgrund des Sachverhalts alles bestätigt wird, dann können Sie auch gleichzeitig den Rentenantrag stellen.
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Noch nie etwas von der Sondernachzahlung §282 SGB VI gehört??
Die fehlenden Monate können rückwirkend gezahlt werden!!
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