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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge ?

von Fr. Sauer17.09.2013 | 09:47
1968 Ansichten
5 Antworten
Ich bin im Juni 65 Jahre alt geworden und kann weil ich die Mindestwartezeit nicht erfülle (24 Monate Arbeit + 2 Jahre für die Kinder) keine eigene Rente bekommen. Kann ich jetzt noch freiwilligte Beiträge zahlen damit ich die Wartezeit nächstes Jahr erfülle oder bin ich dafür "zu alt" ? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2013 | 15:06

Wenn man die Arbeit bzw. die Zeit für die Kindererziehung zusammenzählt, kommt man auf 48 Monate. Für einen Rentenanspruch sind 60 Monate erforderlich. Die noch fehlenden 12 Monate –zur Erfüllung der Wartezeit- können Sie auf einmal nachzahlen und hätten sofort einen Rentenanspruch. Sie sollten deshalb so schnell wie möglich eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alles weitere viel besser persönlich erklären. Wenn aufgrund des Sachverhalts alles bestätigt wird, dann können Sie auch gleichzeitig den Rentenantrag stellen.

4 Antworten

Xam 17.09.2013 | 11:38
Ja, Sie können die freiwilligen Beiträge auch jetzt noch jederzeit einzahlen. Allerdings hängt der Rentenbeginn davon ab, wann Sie den Antrag stellen. Je früher Sie den Rentenantrag mit Antrag auf Zahlung der freiwilligen Beiträge stellen, umso früher bekommen Sie auch die Rente gezahlt. Und umso länger Sie die Rente beziehen, umso mehr hat sich die Einzahlung gelohnt. Also am besten sofort den Antrag stellen.
Xam 17.09.2013 | 14:53
@ =//= Noch nie etwas von der Sondernachzahlung §282 SGB VI gehört?? Die fehlenden Monate können rückwirkend gezahlt werden!!
=//=am 17.09.2013 | 14:40
Ob Sie jetzt oder bis 31.12.2013 die fehlenden 12 freiwilligen Beiträge zahlen, die Regelaltersrente kann frühestens mit Erfüllung der Wartezeit - im Dezember 2013 - am 01.01.2014 beginnen. Mindestbeitrag 85,05 EUR x 12 = 1020,60 EUR. Diese können Sie auf Antrag auch in Raten zahlen.
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