Hallo Grossvater,
jede Person in Deutschland, die nicht versicherungspflichtig ist, kann sich nach § 7 Abs. 1 Sechstes Sozialgesetzbuch für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern.
Eine frühere Zahlung freiwilliger Beiträge ist nicht möglich.
Die Beitragszahlung ist erst nach Antragstellung und Bescheiderteilung möglich. Die Zahlung der Beiträge können auch von Ihnen als Großvater übernommen werden.