Hallo Horst,
wenn Sie im Jahr 2022 noch Beiträge für das Jahr 2021 nachzahlen möchten, gelten als Mindestbeitrag monatlich 83,70 Euro, als Höchstbeitrag monatlich 1 320,60 Euro. Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zahlen, demnach für 2021 bis zum 31. März 2022. Sie können die Beitragshöhe für die Zukunft jederzeit ändern, die Zahlung einstellen und dann später wieder damit beginnen. Einen gezahlten Beitrag dürfen Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern. Lassen Sie sich also am besten vorher in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten, in welcher Anzahl und Höhe freiwillige Beiträge für Sie sinnvoll sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung