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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge

von Nicole07.07.2022 | 12:43
138 Ansichten
3 Antworten
Ich übe seit 2016 eine geringfügige Beschäftigung aus und habe mich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Jetzt fehlen mir leider noch zu viele Monate, um die 45 Beitragsjahre rechtzeitig vor Beginn der abschlagsfreien Altersrente zu erreichen. Kann ich neben der geringfügigen Beschäftigung freiwillige Beiträge einzahlen, die für die 45 Beitragsjahre berücksichtigt werden? Vielen Dank für kompetente Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.07.2022 | 15:49

Hallo Nicole!

Ja, sie können freiwillige Beiträge rückwirkend ab Januar 2022 neben Ihrem versicherungsfreien Minijob einzahlen. Auch die bereits genannte "günstigere" Alternative mit dem versicherungspflichtigen Minijob ist möglich - dann ohne freiwillige Beitragszahlung. Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Thema in einer Auskunfts- und Beratungsstelle genauer beraten zu lassen.

2 Antworten

KSCam 07.07.2022 | 12:48
Ja! Alternative: Wenn der Minijob sicher ist können Sie ja auch für 2-3 Monate dort aufhören und fangen beispielsweise ab 01.10. wieder dort an, diesmal ohne auf die Versicherungspflicht zu verzichten. 3,6% aus 450€ oder dann vielleicht 520 € ist allemal billiger als die 83,70 € die Mindestbeiträge kosten (und ab 2023 irgendwas um 96 €).
Klugpuperam 07.07.2022 | 16:52
Hallo. Wenn perspektivisch die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, dann muss der/die AG eine neue Meldung absetzen. Sollte hinterher die Geringfügigkeitsgrenze wieder unterschritten werden, so wäre dies rechtlich ein "neuer" Minijob, mit grundsätzlicher Versicherungspflicht, die man dann nicht "abwählen" sollte.
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