Ich sehe das genauso. Vielleicht sollten Sie zunächst nochmal Ihren Status in der Rentenversicherung eindeutig bestimmen lassen, um Rechtssicherheit zu erhalten.
Den Versicherungsschutz können Sie aber davon unabhängig auch durch eine geringfügige Beschäftigung mit Versicherungspflicht erfüllen.
Denken Sie aber bitte daran, dass ein solches Beschäftigungsverhältnis aber auch gelebt werden muss. Die reine Anmeldung bewirkt keine Versicherungspflicht.