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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge

von Matze22.08.2016 | 07:54
1168 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Rentenexperten, ich bin 1980 geboren und habe seit meinem 15.Lebensjahr bis heute durch versicherungspflichtige Beschäftigungen lückenlos Pflichtbeiträge gezahlt. Habe jetzt eine Anstellung als Geschäftsführer und unterliege nicht der Versicherungspflicht. Krankenversicherungsbeiträge zahle ich alleine bei einer gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter. Auf meinen Antrag bei der Rentenversicherung auf Zahlung freiwilliger Beiträge erhielt ich ein Schreiben, das ich mit der Zahlung freiwilliger Beiträge meinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung nicht aufrecht erhalten kann. Meine Frage wäre nun, ob ich durch einen Minijob in einem Privathaushalt bei Verzicht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht diese Ansprüche aufrecht erhalten kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2016 | 14:41

Ich sehe das genauso. Vielleicht sollten Sie zunächst nochmal Ihren Status in der Rentenversicherung eindeutig bestimmen lassen, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Den Versicherungsschutz können Sie aber davon unabhängig auch durch eine geringfügige Beschäftigung mit Versicherungspflicht erfüllen.

Denken Sie aber bitte daran, dass ein solches Beschäftigungsverhältnis aber auch gelebt werden muss. Die reine Anmeldung bewirkt keine Versicherungspflicht.

3 Antworten

****am 22.08.2016 | 09:48
Hallo Matze, über die RV-Pflicht im Minijob kann der EM Schutz erhalten werden, sie dürfen dann aber keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen. Es gibt für sie als "Selbständiger" noch die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung für selbständig Tätige gem. §4 SGB 6. In ihrer Situation wäre es das Beste eine Beratung in der nächsten A+B-Stelle in Anspruch zu nehmen um die für Sie sinnvollste Weiterversicherung heraus zu finden.
Klugpuperam 22.08.2016 | 13:18
Hallo Matze, die Aussage "angestellter Geschäftsführer ohne Versicherungspflicht" klingt äußerst brisant. Das ist hoffentlich durch Bescheid festgestellt worden. Am besten durch die Clearingstelle. Nicht dass es dort böse Überraschungen gibt.
W*lfgangam 22.08.2016 | 20:24
Ergänzend: > Matze: Habe jetzt eine Anstellung als Geschäftsführer und unterliege nicht der Versicherungspflicht. Dann sollte das wohl bereits rechtssicher geklärt worden sein :-) Ansonsten stimme ich zu, hier zwingend eine Statusfeststellung mit Bescheid der DRV zum Abschluss zu bringen! Nebenbei Matze, die Antragspflichtversicherung/höhere Beiträge könnte auch Vorteile bringen: adäquater Rentenzuwachs entsprechend dem Einkommen / 63 EUR Monatsrentenzuwachs bei Einkommen/Beitrag im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 74.400 / rd. 14.000 EUR Beitrag/Jahr) und ggf. sofortigen steuerlichen Vorteilen wegen der Rentenbeiträge/Altersvorsorge. Dazu fragen Sie aber vorher Ihren Steuerberater, was da geht/sinnvoll ist. Ansonsten, wie oben, ja den 'kläglichen' EM-Anspruch (zz. noch ziemlich gut hochgerechnet ...'nen 1000er vielleicht?!) - gemessen an Ihrem jetzigen Gehalt - erhalten Sie mit dem versicherungspflichtigen Haushaltsjob weiterhin aufrecht. Und, der wird immer kleiner im Laufe der Jahre, da durch die Mini-Beiträge Ihr Durchschnittswert sinkt und daher die Zurechnungszeit bis 62 von Jahr zu Jahr einen sinkenden Durchschnittswert erhält. Irgendwann sind Sie mit der EM-Rente dem mittleren Wert Ihrer letzten Renteninformation nahe/unterschreiten den sogar. Experten vor Ort konfrontieren, was geht, was kommt ... >Krankenversicherungsbeiträge zahle ich alleine bei einer gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter. Gute Entscheidung, zunächst in der GKV zu bleiben. Kann man hier nicht differenzierter bewerten, da künftige/zusätzliche Altersversorgungsarten nicht bekannt ...und kommt mal Familie dazu, ist die 'Umsonstmitversicherung/Familienversicherung' sicher günstiger, als das über die PKV abzuwickeln. Eine PKV kann sich bei hohen ansich GKV-pflichtigen Einkünften schon rechnen/günstiger sein - das muss aber individuell und seeeeehr langfristig betrachtet werden, bei Jg. '80 schlicht unmöglich ;-) Gruß w.
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