Hallo Felix,
Ihr Sohn vollendet am 08.03.2023 das 16. Lebensjahr. Für den nach der Vollendung des 16. Lebensjahres liegenden Teilmonat kann ein freiwilliger Beitrag gezahlt werden. Bei der Beitragsberechnung ist dabei von einem vollen Kalendermonat auszugehen, so dass wenigstens der Mindestbeitrag von derzeit 96,72 Euro monatlich zu zahlen ist.
Die freiwillige Versicherung ist nur zulässig, wenn keine Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung (auch Minijob mit eigener Beitragszahlung), aufgrund von irgendwelchen beitragspflichtigen Leistungsbezügen, nicht erwerbsmäßiger Pflegetätigkeit oder Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.