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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge ab wann?

von Felix28.02.2023 | 14:46
146 Ansichten
4 Antworten

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Ich möchte für meinen Sohn ab dem 16. Lebensjahr bereits freiwillige Beiträge einzahlen. Das geht aber erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr habe ich erfahren. Nun wird er am 09.03.2023 16 Jahre alt. Ab wann kann ich dann für ihn Beiträge zahlen? Bereits für den ganzen Monat März 2023 oder erst ab April 2023? Das Antragsformular sagt da nichts genaues. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felix,

Ihr Sohn vollendet am 08.03.2023 das 16. Lebensjahr. Für den nach der Vollendung des 16. Lebensjahres liegenden Teilmonat kann ein freiwilliger Beitrag gezahlt werden. Bei der Beitragsberechnung ist dabei von einem vollen Kalendermonat auszugehen, so dass wenigstens der Mindestbeitrag von derzeit 96,72 Euro monatlich zu zahlen ist.

Die freiwillige Versicherung ist nur zulässig, wenn keine Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung (auch Minijob mit eigener Beitragszahlung), aufgrund von irgendwelchen beitragspflichtigen Leistungsbezügen, nicht erwerbsmäßiger Pflegetätigkeit oder Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

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3 Antworten

Klugpuperam 28.02.2023 | 15:12
Ab März.
Berndam 28.02.2023 | 18:57
Und am besten Höchstbeiträge einzahlen, denn das würde sich sonst im Fall einer EM-Rente rächen. Sofern man im 17. Lebensjahr zur Schule gegangen ist, hat man Zeit bis einen Tag vor dem 45. Geburtstag, die Beiträge dafür nachzuzahlen. Von daher rate ich von einer Einzahlung ab, falls man später nicht in der DRV, sondern z.B. in der Berufsständischen Versorgung oder Beamtenvorsorgung landet, müsste man erst noch auf 5 Jahre vollzahlen, um Anspruch auf Rente zu haben.
Abschlägeam 28.02.2023 | 18:43
aber es geht auch nur, wenn der Sohn nicht z.B. durch einen Minijob seine Urlaubskasse für das GAP-Jahr aufbessernd bereits 'sozialversicherungspflichtig' beschäftigt ist. Oder dann ab 16,5 Jahre eine Ausbildung beginnt und deshalb dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… und wenn er ab dem 17. Lj. aber dann doch noch ewig zu Schule geht, dann die Zahlungen einstellen und 'beitragsfreie' Anrechnungszeiten nutzen... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-S…
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