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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge als Altersrentner

von Wundernase27.12.2016 | 20:29
1100 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe gelesen, dass ich als vorzeitiger Altersrentner, noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, nach dem Flexigesetz auch noch zusätzlich freiwillige Beiträge zahlen kann. Gilt das nur für die Zeit ab Januar 2017 oder bis Ende März 2017 auch noch für 2016?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wundernase,

nachdem das Flexigesetz erst zum 1.1.2017 in Kraft tritt, können freiwillige Beiträge neben einer vorzeitigen Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erst für Zeiten ab Januar 2017 gezahlt werden.

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1 Antworten

W*lfgangam 27.12.2016 | 20:43
HalloWundernase, unabhängig von den möglichen gesetzlichen Modalitäten sollten Sie sich im Klaren sein, was 'hinten' bei rauskommt. Fangen wir beim mtl Mindestbeitrag an: 84,15 EUR, gut 1000 EUR für ein Jahr, ergeben rd. 4,50 mtl. Rente/ohne KV-PV-Abzug ...kommen Sie da auch auf schöngerechnete 5 % Rendite? Sie können das natürlich bis zum Höchstbeitrag steigern/knapp 14.000 EUR/Jahr mit entsprechend linear steigendem Rentenzuwachs - natürlich 'Auszahlung' erst ab Erreichen der Regelaltersrente. Als 'Steuersparmodel' ? ...hmm, mehr dazu sagt Ihnen Ihr Steuerberater - zur Ausgangsfrage/Frist für 2016 der morgige Experte. Gruß w.
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